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IAB-Studie: Freiwillige Weiterversicherung für Selbstständige ist eine sinnvolle Ergänzung der Arbeitslosenversicherung

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Katalin Evers

Die 2006 eingeführte Möglichkeit, als Existenzgründer freiwillig in der Arbeitslosenversicherung zu bleiben, hat sich nach Einschätzung des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) bislang bewährt. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten IAB-Studie hervor.

Durch die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer können soziale Risiken der Selbstständigkeit abgefedert werden. Die Versicherung ist besonders attraktiv für Existenzgründer, die den Erfolg ihrer Selbstständigkeit nicht gut abschätzen können. Der IAB-Studie zufolge tragen auch mehr Berufserfahrung und die Erfahrung mit längerer Arbeitslosigkeit dazu bei, dass sich Selbstständige absichern.

Pauschal zahlen die Versicherten monatlich in Westdeutschland 80,86 Euro und in Ostdeutschland 68,26 Euro. In den ersten zwei Jahren ist lediglich die Hälfte dieser Summe fällig. Das Arbeitslosengeld beträgt je nach Qualifikation und Region (Ost- oder Westdeutschland) zwischen 636,90 und 1.322,70 Euro. Bei Aufgabe der Selbstständigkeit muss sich der Versicherte bemühen, die Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich zu beenden. Er muss also auch bereit sein, wieder eine abhängige Beschäftigung aufzunehmen.

Über den ganzen Beobachtungszeitraum von insgesamt etwas mehr als drei Jahren hinweg gaben gut sechs Prozent der Befragten an, jemals Leistungen aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung bezogen zu haben. „Da Selbstständigen bei einem Scheitern ihrer Unternehmung ein finanzieller und sozialer Absturz droht, stellt die Option einer freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung grundsätzlich eine sinnvolle Ergänzung des vorhandenen sozialpolitischen Instrumentariums dar“, schreiben die Autoren der IAB-Studie.

44 Prozent der in der IAB-Studie erfassten Selbstständigen, die sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichert hatten, verließen diese allerdings wieder. Ursache dafür ist nach Angaben der Befragten häufig die Höhe der Beiträge.

Für das „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“ müssen Existenzgründer innerhalb der zwei Jahre vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zwölf Monate pflichtversichert gewesen sein oder unmittelbar vor ihrer Existenzgründung Arbeitslosengeld bezogen haben. Außerdem muss die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt werden. Ende 2012 gab es mehr als 200.000 freiwillig Weiterversicherte.

Die IAB-Studie im Internet: http://doku.iab.de/kurzber/2013/kb1213.pdf.

 

 

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)
Pressestelle: Wolfgang Braun, Katja Hartosch, Marie-Christine Heimeshoff
Weddigenstraße 20-22, 90478 Nürnberg
Telefon (0911) 179-1946
E-Mail wolfgang.braun@iab.de

 

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