Eingliederungsvereinbarungen zwischen Arbeitslosen und Jobcentern: IAB für flexibleren Einsatz als bisher

In der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) sind die Jobcenter gesetzlich verpflichtet, mit allen erwerbsfähigen Arbeitslosengeld-II-Empfängern eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. Diese regelt, welche Bemühungen Arbeitslose erbringen sollen und mit

Frühe Eingliederungsvereinbarungen helfen nicht immer

Eingliederungsvereinbarungen dokumentieren sowohl die Unterstützungsaktivitäten der Arbeitsvermittler bei der Jobsuche als auch die Eigenbemühungen der Arbeitsuchenden. Ihr Abschluss ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Ein Forscherteam des Instituts für Arbeitsmarkt-

Eingliederungsvereinbarungen für Arbeitslose zu wenig individuell

Nürnberg. Arbeitsvermittler müssen mit allen Arbeitsuchenden sogenannte Eingliederungsvereinbarungen abschließen. Der Gesetzgeber wollte damit erreichen, dass die Arbeitslosen besser in den Vermittlungsprozess einbezogen werden. Fördern und Fordern ist in