Social Media Recruiting

Was ist erlaubt bei Facebook, Twitter und Co.? Firmen sollten Mitarbeitern Orientierung im Web 2.0 geben


Achim Berg, BITKOM

Berlin. Soziale Medien wie Xing, Facebook, Youtube, Twitter oder verschiedene Blogs und Internet-Foren bieten Unternehmen und ihren Mitarbeitern enorme Chancen, aber auch Risiken. Selbst wenn viele Firmen auf diesen Plattformen derzeit noch nicht aktiv sind, ihre Mitarbeiter sind privat längst dort. Auch wer privat in sozialen Netzwerken unterwegs ist, wird nicht selten in seiner Eigenschaft als Mitarbeiter eines Unternehmens wahrgenommen.

„Firmen sollten mit Hilfe von Social Media Guidelines ihren Mitarbeitern Orientierung geben. Sie sollten definieren, wie Beschäftigte mit Bezug auf ihren Arbeitgeber im Web 2.0 kommunizieren können“, empfiehlt BITKOM-Vizepräsident Achim Berg. Entsprechende Tipps zur Erstellung solcher Richtlinien hat der BITKOM erarbeitet. „Social Media Guidelines sind mehr als bloße Netiquette. Sie sind für eine erfolgreiche Unternehmenskommunikation unerlässlich“, sagt Berg.

Die Richtlinien sollten die Mitarbeiter explizit darauf hinweisen, was gesetzlich zulässig und was verboten ist. Rechtlich unzulässig sind beispielsweise vorsätzlich geschäfts- oder rufschädigende Äußerungen, Drohungen oder Beleidigungen. Die Grenze zu kritischen, aber noch von der Meinungsfreiheit gedeckten Aussagen ist allerdings fließend. Eine Abmahnung oder Kündigung kann das Unternehmen wegen kritischer Aussagen nicht aussprechen. Gleichzeitig ist es wichtig, den Mitarbeitern die Bedeutung ihrer Äußerungen in sozialen Medien für die Entwicklung des Unternehmens bewusst zu machen.

„Social Media Guidelines schützen einerseits sowohl das Unternehmen als auch die Mitarbeiter und helfen andererseits, das Potenzial sozialer Medien optimal auszuschöpfen“, erläutert Berg den Nutzen für beide Seiten. Die genaue Ausgestaltung hängt vom jeweiligen Unternehmen ab. Sie sollte abgestimmt sein auf die Unternehmenswerte, die Firmenkultur und das Markenbild und im Rahmen einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Im Idealfall bauen solche Richtlinien auf einer Social Media-Strategie und den damit verbundenen Zielen auf.

Die Publikation „Social Media Guidelines – Tipps für Unternehmen“ steht auf der BITKOM-Website unter www.bitkom.org/publikationen zum Download bereit.  

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