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Studie: Corporate Governance für Banken mit neuen Herausforderungen

Hamburg. 79 Prozent der Kreditinstitute bewerten die Einhaltung gesetzlicher und selbstverpflichtender Vorschriften (Corporate Governance) als bedeutende Managementdisziplin für das eigene Institut. Als wichtigste Gründe werden neben dem Schutz eigener Mitarbeiter (87 Prozent), die Risikominimierung (83 Prozent) und der Reputationsschutz (83 Prozent) genannt. In der praktischen Umsetzung zeigt sich jedoch noch Verbesserungspotenzial. So wird die Compliance-Lagebewertung künftig noch fundierter sein müssen als heute üblich. Das ist das Ergebnis des Managementkompass Corporate Governance von Steria Mummert Consulting.

 


In der stark regulierten Finanzbranche ist die Komplexität der Compliance- und Corporate-Governance-Anforderungen besonders hoch – ebenso der bereits erreichte Reifegrad. Die jüngsten Gesetzesnovellen für Banken und Versicherungen setzten in der Compliance-Risikobewertung dennoch neue Maßstäbe. So müssen beispielsweise Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstige Straftaten künftig als ein Komplex betrachtet und gesamthaft bewertet werden. Das wirkt sich unmittelbar auf die Analyse von Kundenbeziehungen aus, um etwa Vortaten zur Geldwäsche wie Steuerhinterziehung zu verhindern. Diese detaillierten Prüfkriterien gelten für die gesamte Unternehmensgruppe, also auch für alle Konzerngesellschaften im Ausland.

„Wenn alle Beziehungen zu Kunden und deren wirtschaftlich Berechtigten national und international neu zu bewerten sind, dann ist die Compliance Stelle gefragt, aus einem globalen Review kein Debakel werden zu lassen.“, sagt Martin Stolberg, Compliance-Experte von Steria Mummert Consulting. „Eine zentral nutzbare Informationsbasis mit allen aktuellen Anforderungen und Kundendaten ist die naheliegende Lösung, um Aufwände und Abstimmungsbedarfe gering zu halten.“

Für dieses Ziel muss das Rad aus Sicht von Martin Stolberg nicht neu erfunden werden. So basieren beispielsweise CRM und Client-Due-Dilligence Bewertungen auf nahezu identischen Informationen, die jedoch bisher noch von unterschiedlichen Unternehmensbereichen verwendet werden. „Um den Vorschriften des Datenschutzes zu entsprechen, müsste zunächst ein Filter über die Datenerhebung und –auswertung gelegt werden. Die Überführung in eine gemeinsame Nutzung macht es anschließend möglich, alle relevanten Compliance-Bewertungen zu verdichten. Angenehmer Nebeneffekt: Compliance wird auf diesem Wege kostengünstiger“, so abschließend Martin Stollberg.

Hintergrund

Der Managementkompass „Corporate Governance“ von Steria Mummert Consulting basiert auf einer Online-Befragung. Dazu wurden 350 Fach- und Führungskräfte großer und mittelständischer Unternehmen (ab 100 Mitarbeiter) verschiedener Branchen im Juli 2011 befragt.

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