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Erfolgreich gründen – in 12 Schritten zur Selbständigkeit!

Andreas Lutz: Gründungszuschuss und Einstiegsgeld – Zuschüsse, Mikrokredite, geförderte Beratung. Erfolgreich selbständig mit Geld vom Staat.

Dr. Andreas Lutz

Neben dem Gründungszuschuss sind Einstiegsgeld und Beratungsförderung sowie Mikrokredite die wichtigsten Förderinstrumente. Der Gründungszuschuss hat sich mittlerweile gut  etabliert und ist das wichtigste Instrument der Gründungsförderung in Deutschland. Durch die Reform des Gründungszuschusses ist es aber schwieriger geworden, diese wichtige  Hilfestellung für Gründer und Selbständige zu erhalten. Bis zu 15.000 Euro bekommen Alleinstehende, Verheiratete mit Kind sogar bis zu 18.000 Euro, wenn sie sich mithilfe des  Gründungszuschusses selbständig machen – steuerfrei, nicht rückzahlbar und zusätzlich zum erzielten Gewinn.

 

In seinem Standardwerk „Gründungszuschuss und Einstiegsgeld“, das bereits in 4. Auflage erscheint und alle aktuellen Gesetzesänderungen berücksichtig, erklärt Andreas Lutz, wie Gründer diese Starthilfen richtig nutzen, um ihr Vorhaben schneller und sicherer umzusetzen. Ausfüllanleitungen für die unterschiedlichen Antragsformulare, Checklisten sowie Tipps  rund um den Businessplans und Mikrokredite runden den Ratgeber ab und helfen dabei, erste Schritte in die Selbständigkeit zu gehen. Gut 1.900 Gründern nutzen diese großzügige  Förderung Monat für Monat.

 

Nicht nur Arbeitslose, sondern auch Angestellte können davon profitieren. Der Autor vergisst auch nicht auf die wichtigste Fähigkeit eines Selbständigen hinzuweisen: emotionale  Stärke! Im aufklärerischen Kapitel über die sieben Mythen der Selbständigkeit macht Lutz besonders Mut, Unternehmer zu werden.

Der Autor:

Dr. Andreas Lutz, Fachjournalist und Unternehmer, ist durch seine Webseite www.gruendungszuschuss.de und seine Ratgeber für Selbständige einer der bekanntesten  Existenzgründungsberater Deutschlands.

Mit Seminaren, Beratung, Mikrokrediten sowie seiner Businessplan-Software hat er mehr als 20.000 Gründungen begleitet.

 

Dr. Andreas Lutz zum Buch „Gründungszuschuss und Einstiegsgeld“

F: Was ist der Unterschied zwischen Gründungszuschuss und Einstiegsgeld?
A: Beide Instrumente fördern Gründungen aus der Arbeitslosigkeit. Der Gründungszuschuss richtet sich an Existenzgründer mit Arbeitslosengeld-I-Anspruch. Mehr als 650.000 Menschen haben mit dieser Hilfe in den letzten fünf Jahren ihre eigene Existenz aufgebaut. Das Einstiegsgeld wird dagegen zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gezahlt, in den letzten fünf  Jahren wurden 100.000 Gründer gefördert.

F: Kann ich sowohl Gründungszuschuss als auch Einstiegsgeld beantragen?

A: Nein, die Förderungen schließen sich aus. Gründungszuschuss kann ich bis drei bzw. künftig bis fünf Monate vor Auslaufen meines Arbeitslosengeld-I-Anspruchs beantragen,  Einstiegsgeld dagegen nur aus dem Arbeitslosengeld-II-Bezug heraus. Der Gründungszuschuss ist finanziell sehr viel attraktiver, nicht nur von der Höhe her, sondern auch weil ich beliebig viel hinzuverdienen darf.

F: Der Gesetzgeber hat Änderungen beim Gründungszuschuss beschlossen.

A: Wie bereits erwähnt muss man den Gründungszuschuss künftig zwei Monate früher beantragen. Die Grundförderung (Arbeitslosengeld I plus 300 Euro) fließt sechs statt bisher neun Monate. Zudem bekommt nicht mehr jeder den Zuschuss: Die Vergabe erfolgt nach Ermessen im Rahmen der deutlich gekürzten Budgets. Man muss sich also mehr Mühe bei der Antragstellung geben als bisher.

F: Was sind die wichtigsten Neuerungen und wann treten sie in Kraft?

A: Das Gesetz ist bereits verabschiedet und tritt mit der Unterschrift des Bundespräsidenten in Kraft. Das ist eine Frage weniger Wochen. Bis zum Inkrafttreten ist eine Gründung noch zu den alten Förderbedingungen möglich.

F: Warum lohnt es sich als Neugründer, Gründungszuschuss zu beantragen? Was sind die konkreten Vorteile, bzw. Einsparungen?

A: Der Gründungszuschuss beträgt, wenn man vorher gut verdient hat, bis zu 18.000 Euro – steuerfrei! Anders als beim Arbeitslosengeld darf man beliebig viel hinzuverdienen. Die Bewilligung ist zugleich Voraussetzung für das Gründercoaching Deutschland, in dessen Rahmen der Gründer Beratung im Wert von 4.000 Euro erhält – bei einem Eigenanteil von nur 400 Euro. Außerdem profitiert er oder sie 15 Monate lang von niedrigeren Mindestbeiträgen zur gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung.

F: Herr Dr. Lutz, Sie geben Neugründern Starthilfe, um ihr Vorhaben schneller umzusetzen – wie groß ist bei einer Unternehmensgründung der organisatorische bzw. bürokratische Aufwand, wenn ich Gründungszuschuss bzw. Einstiegsgeld kassieren möchte? Wie viel Zeit muss ich da als Gründer einplanen?

A: Der größte Teil der Vorbereitungszeit sollte in den Businessplan fließen. Diese Zeit ist gut investiert, denn je durchdachter Ihr Plan, desto schneller erhalten Sie Aufträge und können  von der Selbständigkeit leben. Beim Schreiben sollte man auch Zeit für Marketingexperimente, die Befragung potenzieller Kunden usw. einplanen, da sind schnell einige Wochen vorbei.  Der Aufwand für Antragstellung und Bürokratie wird durch die Gesetzesänderungen zugenommen. Wichtig ist, zuerst zu uns oder zu anderen sehr erfahrenen  Existenzgründungsberatern zu kommen, Timing und Strategie festzulegen und dann erst mit der Arbeitsagentur über die geplante Selbständigkeit zu reden. Mit der richtigen Herangehensweise kann man die bürokratischen Hürden in der Regel innerhalb weniger Tage oder Wochen nehmen.

F: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich als Unternehmer mitbringen – abgesehen von Motivation?

A: Branchenerfahrung und –kontakte sind von Vorteil, was einen aber nicht von einem Branchenwechsel abhalten muss, sofern man diesen für sich als notwendig erkannt hat.  Vertriebs- und Marketing-Erfahrung sind hilfreich, in jedem Fall sollte man eine klare Vorstellung davon entwickeln, wie man die ersten Kunden gewinnen wird. Ein tragfähiges  persönliches Netzwerk sowie Familienangehörige, die die Entscheidung für die Selbständigkeit unterstützen, sind ebenfalls ein großes Plus. Vor allem sollte man sich über die eigenen  Stärken und Schwächen klar werden und die Selbständigkeit so wählen und ausgestalten, dass sie hierzu genau passt.

F: Welche Bedeutung haben Sperr- bzw. Ruhezeiten für Angestellte, die sich selbständig machen wollen?

A: Wer selbst kündigt oder einem Aufhebungsvertrag zustimmt, erhält in der Regel eine dreimonatige Sperrzeit, während der er kein Arbeitslosengeld erhält. Wer sich Urlaubstage oder  die Gehälter bis zum regulären Kündigungstermin auszahlen lässt, dessen Arbeitslosengeld-Anspruch ruht. Ruhe- und Sperrzeiten können den Anspruch auf Gründungszuschuss  verzögern, hier muss man als Gründer genau aufpassen, die Auswirkungen habe ich ebenso wie andere Fallstricke in meinem Buch beschrieben.

F: Wäre es nicht sinnvoll auch Studenten bzw. Hochschulabsolventen ohne einjährige Anstellung einen Gründungszuschuss zu gewährleisten?

A: Da der Gründungszuschuss aus Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung finanziert wird, sind diese auch Voraussetzung für eine Förderung. Für Hochschulabsolventen gibt es aber  eigene, recht großzügige Förderprogramme. Da der Gründungszuschuss eine sehr zielgerichtete und wirksame Förderung ist, stellen Sie aber zurecht die Frage, ob er nicht auch ein  Modell für Studenten wäre.

F: Ist der Gründungszuschuss wirklich eine geeignete Methode, Arbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren? Oder kann dieses Förderinstrument  nach „hinten losgehen“ im Sinne von: Man probiert wegen Jobverlusts eine Selbständigkeit, scheitert, verschuldet sich und steht am Ende schlechter da als zu Beginn?

A: Der Gründungszuschuss und die Vorgängerinstrumente Ich-AG und Überbrückungsgeld sind wissenschaftlich umfassend überprüft worden. Die Forscher sind sich einig, dass es sich  dabei um die wohl wirksamsten Instrumente der Arbeitsmarktpolitik handelt. Weniger als 10 Prozent der Geförderten werden wieder arbeitslos, rund 70 Prozent bleiben hauptberuflich  selbständig, der Rest baut Know-how auf und findet auf diese Weise wieder eine Anstellung. Die Gehälter liegen einige Jahre nach der Förderung im Durschnitt deutlich über dem Verdienst anderer vormals Arbeitsloser. Der Schritt in die Selbständigkeit lohnt sich aber nicht nur finanziell, sondern häufig sind die Selbständigen auch zufriedener und ausgeglichener. Insolvenzen sind ausgesprochen selten, denn nur ein Bruchteil der geförderten Gründer nimmt einen Bankkredit auf. Die Chancen sind also viel größer als die Risiken.

F: Gibt es noch weitere wichtige Förderinstrumente?

A: Geförderte Beratung spielt eine wichtige Rolle: Gründer und Selbständige, die bereit sind, Rat anzunehmen, können von professioneller Unternehmensberatung im Bereich Finanzen,  Strategie, Marketing, Vertrieb usw. erheblich profitieren. Durch staatliche Zuschüsse wird gute Beratung für jeden erschwinglich. Stark zugenommen hat die Bedeutung von  Mikrokrediten. Das sind Mini-Darlehen, die man nicht von der Bank erhält, sondern von einem Mikrofinanzinstitut. Alle diese Instrumente habe ich in der neuen Auflage von  „Gründungszuschuss und Einstiegsgeld“ praxisnah beschrieben – wir sind selbst einer der größten Anbieter in diesem Bereich und wissen von daher ganz genau, worauf es ankommt.

 

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