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Burda Digital erhöht Anteil an Xing AG

Unternehmen unterbreitet mit 44,00 EUR pro Aktie attraktives Angebot an Aktionäre

Holger Eckstein

Hubert Burda Media hat heute (Freitag, 26. Oktober 2012) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitgeteilt, dass die Burda Digital GmbH, eine 100%-ige Tochter der Burda GmbH, gestern außerbörslich 9,5 % der Aktien der Xing AG zu 40,44 Euro pro Aktie erworben hat und damit nun 38,9 % der Aktien der Gesellschaft hält.

Die Burda Digital GmbH wird das gesetzlich vorgegebene Pflichtangebot zur Übernahme der restlichen Anteile unverzüglich der BaFin zur Prüfung vorlegen. Es wird einen Angebotspreis von 44 Euro pro Aktie beinhalten. Dies entspricht einem Aufschlag von 16,7 % auf den gewichteten Durchschnittskurs der vergangenen drei Monate bzw. einem Aufschlag von 17,9 % gegenüber dem gestrigen Schlusskurs (Xetra).

Bereits 2009 hatte Hubert Burda Media 29,4 % der Aktien der Xing AG erworben und nun die Beteiligung aufgestockt, um seine Präsenz im Bereich Businessnetzwerke weiter auszubauen. Xing hat sich seither sehr gut entwickelt. Mittlerweile nutzen über 12 Millionen Mitglieder weltweit diese Internet-Plattform für Geschäft, Beruf und Karriere, davon 5,7 Millionen im deutschsprachigen Raum. Xing soll seinen erfolgreichen unternehmerischen Kurs fortsetzen: Grundsätzliche Veränderungen des Geschäfts oder der Gremien sind nicht geplant.

Holger Eckstein, Finanzvorstand Hubert Burda Media, erklärt: „Wir werden mit 44 Euro pro Aktie den bisherigen Aktionären ein attraktives Angebot unterbreiten, das signifikant über den Kursen der vergangenen drei Monate liegt. Da wir nicht planen, die Gesellschaft von der Börse zu nehmen, freuen wir uns aber auch über jeden Aktionär, der mit uns bei der Xing AG investiert bleibt. Als Mehrheitsgesellschafter der TOMORROW FOCUS AG und der zooplus AG, sowie in der Vergangenheit bis 2007 als einer der Hauptaktionäre der OnVista AG, haben wir bewiesen, dass Hubert Burda Media börsennotierte Gesellschaften professionell begleitet.“

Die Übernahme einer Kontrollmehrheit steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kartellamtes.

26.10.2012

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