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Der Koalitionsvertrag und Arbeitsrecht – Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Andrea Nahles (Foto: Bea Marquardt / SPD)
Andrea Nahles (Foto: Bea Marquardt / SPD)

Nach langen und zähen Verhandlungen haben sich die Unionsparteien und die SPD Ende November auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Er enthält zahlreiche arbeitsrechtliche Vorhaben. Gesetzlicher Mindestlohn, verstärkte Kontrolle von Werkverträgen, weitere Regulierungen bei der Zeitarbeit, Frauenquote – all dies und noch vieles mehr hat sich die neue Bundesregierung auf die Fahnen geschrieben. Freilich handelt es sich dabei um Zielvorstellungen und man wird sehen, was am Ende der Legislaturperiode davon wirklich umgesetzt worden ist.

Dennoch ist am bereits seit Mitte Januar vorliegenden Gesetzentwurf zur Rentenreform erkennbar, dass die neue Ministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, Projekte zügig vorantreiben will. Für Unternehmen stellt sich die Frage, ob sie bereits jetzt handeln sollen oder ob von überstürztem Aktionismus eher abzuraten ist. Im nebenstehenden Beitrag erhalten Sie einen Überblick zu den arbeitsrechtlich relevanten Regelungen im Koalitionsvertrag und erste Handlungsempfehlungen.

 

Kurz vor Weihnachten hat das Bundesarbeitsgericht noch eines der wichtigsten Urteile des letzten Jahres gefällt. Vielen Unternehmen ist dabei eine bittere Kröte erspart geblieben. Das Gericht lehnte es ab, dass bei einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung ein Arbeitsverhältnis mit dem entleihenden Unternehmen fingiert wird. Firmen, die verstärkt auf Leiharbeit setzen, wären anderenfalls möglicherweise mit zahlreichen Klagen auf höheren Lohn und Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses konfrontiert worden. Dennoch gibt es in diesem Bereich Gestaltungspotenziale. Einen Beitrag dazu und weitere interessante Entscheidungsanalysen finden Sie in unserem Rechtsprechungsteil ab Seite 4.

 

Schließlich möchten wir Sie auf unsere nächste arbeitsrechtliche Frühstücksseminarreihe im März hinweisen, die das Thema Koalitionsvertrag vertieft. Auch im Rahmen der Deutschen Arbeitsrechtskonferenz zum Thema „Miteinander – Gegeneinander – Brennpunkte im betrieblichen Alltag“ Anfang April wird der Koalitionsvertrag eine Rolle spielen (vgl. Veranstaltungshinweise ab Seite 11).

Quelle: Newsletter von

BEITEN BURKHARDT
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Tel: +49-69-756095-432
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Mehr Informationen:

http://www.bblaw.com/uploads/media/BB_NL_Arbeitsrecht_Februar_2014_DE.pdf

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