Nachrichten

Arbeitsrechtliche Frühstücksseminare in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt a. M., München und Nürnberg – Gestaltungsoptionen zum außerbetrieblichen Personaleinsatz

Die zu Jahresbeginn in Kraft getretene Reform des steuerlichen Reisekostenrechts kam zwar unscheinbar daher, hat es in ihren praktischen Auswirkungen jedoch in sich. Müssen Arbeitnehmer lange Strecken zurücklegen, um an den Ort ihres Arbeitseinsatzes zu gelangen, ist von entscheidender Bedeutung, ob es sich dabei um eine Dienstreise oder nur um den Anfahrtsweg zur Arbeit handelt. Die Einordnung richtet sich künftig danach, wo die „erste Tätigkeitsstätte“ des Mitarbeiters liegt.

Die neue Gestaltungsmöglichkeit gilt es für Unternehmen nun mit Bedacht zu nutzen, denn durch die Zuordnungsentscheidung können sich erhebliche finanzielle Konsequenzen für den Arbeitnehmer ergeben. Unsere Referenten geben Ihnen im Rahmen unserer nächsten arbeitsrechtlichen Frühstücksseminarreihe Empfehlungen und zeigen, worauf zu achten ist.

 

Außerdem gehen sie auf Fallkonstellationen des außerbetrieblichen Personaleinsatzes und dabei auftretende Probleme ein, wie z.B. bei Home Offices oder „Secondments“.

 

Hiermit laden wir Sie zu dieser Veranstaltung herzlich ein. Da die Frühstücksseminarreihe überörtlich stattfindet, haben Sie die Möglichkeit, sich an einem unserer fünf deutschen Standorte anzumelden. Selbstverständlich können Sie diese Einladung an Ihre Kolleginnen und Kollegen an anderen Standorten Ihres Unternehmens weiterleiten. Wir würden uns sehr freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen.

Weitere Informationen:

http://www.beitenburkhardt.com

BEITEN BURKHARDT

Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Westhafen Tower
Westhafenplatz 1
60327 Frankfurt/Main
Tel: +49-69-756095-432
Fax: +49-69-756095-512

http://www.beitenburkhardt.com

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert