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Leiharbeitsverhältnisse dauern im Mittel drei Monate

Dr. Elke Jahn
Dr. Elke Jahn

Leiharbeitsverhältnisse dauern im Mittel drei Monate, geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Ein leichter Trend zu längeren Beschäftigungsdauern ist erkennbar.

Im Jahr 2000 waren noch 52 Prozent der Leiharbeitnehmer weniger als drei Monate bei einem Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt, zehn Jahre später ist der Anteil auf 47 Prozent gesunken. Mehr als neun Monate dauerten im Jahr 2000 etwa 22 Prozent der Leiharbeitsverhältnisse, 2010 galt dies für 28 Prozent. Länger als 18 Monate dauerten neun Prozent der Leiharbeitsverhältnisse, die im Jahr 2000 neu abgeschlossen wurden, aber 14 Prozent der Leiharbeitsverhältnisse, die zehn Jahre später entstanden.

Von den geplanten gesetzlichen Neuregelungen bei der Zeitarbeit – gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft nach neun Monaten, Begrenzung der Überlassungsdauer auf 18 Monate – kann daher bei der Bezahlung etwa jeder vierte und bei der Überlassungsdauer etwa jeder siebte Leiharbeitnehmer betroffen sein.

Dauer der Leiharbeitsverhältnisse steigt mit der Qualifikation

Leiharbeitsverhältnisse von Akademikern, aber auch von Facharbeitern dauern länger als die von Geringqualifizierten. Etwa 36 Prozent der Leiharbeiter mit Hochschulabschluss und 26 Prozent der Leiharbeiter mit Berufsausbildung waren nach neun Monaten nach wie vor im gleichen Zeitarbeitsunternehmen tätig. Hingegen weisen nur etwa 18 Prozent der Leiharbeiter ohne abgeschlossene Berufsausbildung eine Beschäftigungsdauer von neun Monaten beim gleichen Zeitarbeitsbetrieb auf. „Eine Ursache für die längeren Beschäftigungsdauern Hochqualifizierter ist vermutlich die Art der ausgeübten Tätigkeit. Sie dürften häufiger in längerfristig angelegten Projekten eingesetzt werden, die auch eine längere Einarbeitungszeit verlangen. Hingegen sind Leiharbeiter ohne Berufsausbildung häufiger in kurzfristigen Helfertätigkeiten anzutreffen mit einer kurzen Einweisungsphase“, erklären die Arbeitsmarktforscher. Akademiker sind in der Branche aber vergleichsweise selten: Ihr Anteil beträgt hier weniger als fünf Prozent. Außerhalb der Zeitarbeit ist er dagegen mehr als doppelt so hoch.

Zahl der Leiharbeiter hat sich fast verdreifacht

Die Zahl der Leiharbeitnehmer hat sich seit dem Jahr 2000 beinahe verdreifacht. Während der jahresdurchschnittliche Bestand an Leiharbeitsverhältnissen im Jahr 2000 noch bei 328.000 lag, ist er bis zum Jahr 2012 auf 878.000  gestiegen. Setzt man die Zahl der Leiharbeitnehmer in das Verhältnis zu allen abhängig Beschäftigten, ist der Anteil mit 2,5 Prozent aber nach wie vor gering.

Die IAB-Studie im Internet: http://doku.iab.de/kurzber/2014/kb1314.pdf.

Zum Begriff: Leiharbeit, Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung?

„Leiharbeitsverhältnis“, „Leiharbeitnehmer“, „Arbeitnehmerüberlassung“ und „Verleiher“ sind die Begriffe des Gesetzgebers. Die Branche selbst spricht von „Zeitarbeit“. Die Begriffe Leiharbeit, Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung sind synonym.

Wichtigste Reformen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)

1.1.1982

  • Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Bauhauptgewerbe

1.5.1985

  • Verlängerung der Überlassungshöchstdauer von 3 auf 6 Monate

1.1.1994

  • Verlängerung der Überlassungshöchstdauer von 6 auf 9 Monate

1.4.1997

  • Verlängerung der Überlassungshöchstdauer von 9 auf 12 Monate
  • Zulassung der Synchronisation von Ersteinsatz und Arbeitsvertrag beim erstmaligen Verleih
  • Erlaubnis einmaliger Befristung ohne sachlichen Grund
  • Wiederholte Zulassung lückenlos aufeinander folgender Befristungen mit demselben Leiharbeitnehmer

1.1.2002

  • Verlängerung der Überlassungshöchstdauer von 12 auf 24 Monate Gleichbehandlungsgrundsatz ab dem 13. Monat im gleichen Entleihbetrieb

1.1.2003

  • Wegfall des Synchronisations- und Wiedereinstellungsverbots und der Überlassungshöchstdauer
  • Lockerung des Entleihverbotes im Bauhauptgewerbe
  • Gleichbehandlungsgrundsatz ab Beginn des Einsatzes im Entleihbetrieb, sofern keine abweichende Tarifvereinbarungen

1.1.2012

  • Einführung eines Mindestlohnes

geplant

  • Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten
  • Gleichbehandlungsgrundsatz ab dem 9. Monat im gleichen Entleihbetrieb

Quelle: Darstellung angelehnt an Antoni und Jahn (2006); Bundesagentur
für Arbeit (2014). / IAB

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)
Pressestelle: Wolfgang Braun, Miriam Dreschel, Marie-Christine Heimeshoff
90327 Nürnberg
Telefon (0911) 179-1946
E-Mail wolfgang.braun@iab.de

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