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Weiterbildung neben dem Beruf: Wie kann die Finanzierungslücke geschlossen werden?

 

Die Entscheidung für ein Studium fällt vielen Menschen nicht leicht: Wer den Einstieg in das Berufsleben bereits gemeistert hat, muss in der Regel vielen finanziellen Verpflichtungen nachkommen. Anders als bei einem Abiturienten fällt es schwer, auf ein Einkommen zu verzichten. Welche Möglichkeiten gibt es, den Verdienstausfall zu kompensieren?

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Zahlungen durch BAföG möglich

Prinzipiell besteht grundsätzlich ein Anspruch im Rahmen des BAföG. Dabei sind vor allem das sogenannte Meister-BAföG und das elternunabhängige BAföG interessant. Letzteres wird gewährt, sofern das 30. Lebensjahr vollendet wurde, ein Abendgymnasium oder Berufskolleg besucht wird oder eine insgesamt fünfjährige berufliche Tätigkeit vorlag. Wer eine dreijährige Ausbildung absolviert hat, muss in diesem Beruf drei Jahre gearbeitet haben, um BAföG-Leistungen zu erhalten. Das Meister-BAföG wird – anders als der Name vermuten lässt – auch bei einer Weiterbildung zum Erzieher, Techniker, Betriebswirt und einigen anderen Abschlüssen gewährt. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch das Weiterbildungs-BAföG: Sofern die Qualifizierungsmaßnahme mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst und innerhalb von 48 Monaten abgeschlossen ist, wird dem Antrag in der Regel zugestimmt.

Günstige KfW-Kredite auch für Weiterbildungen

Von der Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW) werden vergünstigte Darlehen zur Verfügung gestellt. Für den Bildungskredit der KfW können monatliche Auszahlungen in Höhe von 100, 200 oder 300 Euro vereinbart werden. Die Auszahlung ist dabei zusätzlich zum BAföG möglich und unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die Gesamtfinanzierungssumme darf 7.200 Euro allerdings nicht überschreiten. Im Rahmen des Studienkredites ist sogar eine Förderung in Höhe von 650 Euro monatlich möglich, ohne dass besondere Bedingungen gelten. Im Unterschied zum Bildungskredit liegt der Zinssatz etwas höher, außerdem wird der Studienkredit ausschließlich für ein Studium gewährt.

Arbeitsagentur finanziert sinnvolle Weiterbildungen

Durch die Arbeitsagentur kann die Weiterbildung ebenfalls gefördert werden. Im Rahmen des sogenannten Bildungsgutscheines der Arbeitsagentur wird die Weiterbildungsmaßnahme finanziert, die Unterstützung finanziert also nicht die Lebenshaltungskosten. Als Voraussetzung gelten erfolglose Bewerbungsbemühungen und ein Nachweis darüber, dass die Weiterbildungsmaßnahme die Berufsaussichten entscheidend verbessern kann. Hier ist der Beweis schwierig zu erbringen; die Bewilligung eines Bildungsgutscheins liegt damit im Ermessen der zuständigen Arbeitsagentur. Wer seine vorangegangene Ausbildung mit herausragenden Leistungen absolviert hat, kommt möglicherweise in den Genuss des Weiterbildungsstipendiums. Dabei handelt es sich um ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Als herausragende Leistung gilt ein Berufsabschluss mit der Durchschnittsnote 1,9 oder besser. Die Leistungen liegen dabei in Zuschüssen für die Fördermaßnahme als solches bis zu einer Höhe von 6.000 Euro.

Versorgungslücke durch Privatkredit schließen

Es zeigt sich also: Obwohl von staatlicher Seite durchaus interessante Finanzierungsinstrumente angeboten werden, besteht häufig eine Einkommenslücke, um den Bedarf zu decken. In Anbetracht der aktuell günstigen Zinssituation auf den Finanzmärkten kann die Finanzierung per Kredit eine sinnvolle Ergänzung sein. Wer die Angebote online vergleicht, kann dabei viel Geld sparen. Insgesamt ist ein solches Darlehen durchaus als sinnvolle Investition zu betrachten: Der Kredit schafft die Grundlage dafür, später einen Beruf mit entsprechend höherem Einkommen ausüben zu können – eine Rückzahlung des Kredites ist dann oft schnell erfolgt.

 

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