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Rechtliche Risiken des Bewerber-Background-Checks: Fragen Sie nicht Ihren Arzt oder Apotheker

Evgeny Morozov ( Foto: The Guardian)
Evgeny Morozov (Foto: The Guardian)

Wenn es nach den modernen Oligarchen des Silicon Valley ginge, käme das weltumspannende Internet eigentlich ohne Rücksichtsnahme auf die Privatsphäre des Nutzers und des Bewerbers aus. Solche übertriebenen Bedenken und Befindlichkeiten stören nur den Geschäftsablauf und beeinträchtigen die Datensammelwut, die doch die schöne neue Welt für alle Weltenbürger verspricht. So setzt sich Evgeny Morozov in seinem Artikel „Kommt uns bloß nicht mit digitalem Sozialismus“ (FAZ vom 16.3.2015) mit dem Konflikt zwischen Datensammelwut, schutzlos preisgegebener Privatsphäre und dem Rechtsbeharren konservativer Datenschützer auseinander. Er bringt seine Argumente und Einschätzung prägnant auf den Punkt:

 

  • Lässt man einmal die endlosen Schlachten um die wahre Bedeutung des „sharing“ in den Schlagworten wie „Sharing Economie“ beiseite, dann erkennt man hinter dieser ganzen selbstgefälligen Rhetorik ein interessantes Argument: Das großherzige Silicon Valley möchte das perfekte Gegengift zur gierigen Wall Street sein. Während Wall Street die Ungleichheit der Einkommen ständig vergrößert, trage Silicon Valley dazu bei, die Ungleichheit des Konsums zu verringern.
  • Vor dem Hintergrund des scheiternden Sozialstaats, der die dem eigenen Volk gemachten Versprechen nicht einzuhalten vermag, bietet Silicon Valley uns ein neues soziales Netz an: Wir sind möglicherweise gezwungen, unser Auto zu verkaufen, und können vielleicht unsere Hypothek nicht mehr bedienen – aber wir werden niemals den Zugang zu Spotify und Google verlieren. Der Tod durch Verhungern bleibt eine Gefahr, doch ein Tod durch Mangel an „Inhalten“ droht uns nicht mehr.
  • Die Behauptung, der größte Gleichheitsbringer der Welt zu sein, macht Silicon Valley zu einer unbesiegbaren Teflon-Branche, an der jede soziale Kritik abperlt.
  • Wer all die von Silicon Valley angebotenen Chancen nutzen möchte, der muss sich bereit erklären, im Austausch für die kostenlosen Dienste alle seine Daten mit den betreffenden Unternehmen zu teilen. Man muss schon sehr naiv sein, wenn man glaubt, diese Daten hätten keinen Einfluss auf unser weiteres Leben, zumal Versicherungsgesellschaften und Banken sie nur zu gerne zur Grundlage ihrer Entscheidungen machen werden.
  • Das von Silicon Valley verbreitete Ermächtigungsmärchen ist genau das: ein Märchen. Es verdeckt die Tatsache, dass die bei Google nominell kostenlos verfügbare Informationen nicht gleichermaßen nützlich ist für einen arbeitslosen Universitätsabsolventen und für einen auf Geheimhaltung bedachten Hedgefonds mit Zugang zu ausgeklügelten Technologien zur Umwandlung dieser Daten in geschäftsrelevante Erkenntnisse.

Auch wenn die HR-Szene ihre aktuellen Hype Diskussions-Begriffe wie Robot Recruiting, Big Data, Active Sourcing oder Matching wie ein Mantra gebetsmühlenartig wiederholt, dürfen die realen Rechtsrisiken im Recruiting nicht aus den Augen gelassen werden.

Nun wird es vermutlich nur wenige Recruiter geben, die sich in den Stammtischdiskussionen, HR-Slams oder BarCamps Gedanken zum digitalen Sozialismus machen, schliesslich verspricht Google in seinem Firmen-Slogan „Do no evil – mach nichts Schlechtes.“ Da kann es doch nicht so schlimm kommen. Und Feierabend ist schließlich Feierabend, Spaß bleibt Spaß.

When Justin Bassett interviewed for a job, he was stunned when the interviewer asked for something more than his experience and references: his Facebook username and password.

The New York statistician had finished answering a few character questions when the interviewer turned to peruse his Facebook page. Because she couldn’t see his private profile, she asked him for his login information.
Bassett refused and withdrew his application. But other job candidates are confronting the same question, and some can’t afford to say „no.“
Lesen Sie hier The Denver Post oder hier: Meine Zeugnisse – mein Lebenslauf – mein Facebook-Passwort

 

 

Und überhaupt – wozu haben wir nicht das Praxishandbuch Social Media Recruiting, in dem man alles bequem nachlesen kann?

 

Neu: 2. Auflage des Bestsellers „Praxishandbuch Social Media Recruiting“

Name des Kapitels: Social Media Recruiting & Recht – Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Recherche und Gewinnung von Mitarbeitern über XING, Facebook & Co

Name des Autors/der Autoren: Von Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht

 

Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht
Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht

Was Sie als Leser bei diesem Kapitel erwartet:

Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht, langjähriger Experte für Internet und soziale Medien, beleuchtet die rechtlichen Implikationen, die im Bereich Social Media Recruiting zu beachten sind. In diesem Kapitel werden neben grundlegenden Anforderungen an die Rechtskonformität einer Unternehmenspräsenz bei Twitter, Facebook & Co die zentralen datenschutzrechtlichen Fragen erläutert und praktikable Lösungswege aufgezeigt.

 

Um Social Media Recruiting verantwortungsvoll zu betreiben und öffentliche Rufschäden zu vermeiden, sollten die datenschutzrechtlichen Vorgaben an die Datenerhebung, – verarbeitung und –weitergabe unbedingt beachtet werden. In einem zweiten Teil wird unter Berücksichtigung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dargestellt, wie (potentielle) Bewerber z.B. beim Active Sourcing bei XING, Facebook & Co angesprochen werden dürfen. Schließlich wird beschrieben, welche (datenschutz-)rechtlichen Vorgaben bei der Zusammenarbeit mit Recruiting- und Bewertungsportalen beachtet werden sollten. Dieses Kapitel stellt damit sämtliche rechtlichen Fragen im Bereich des Social Media Recruiting komprimiert und laienverständlich zusammen und gibt in diversen Beratungsprojekten des Autors gesammelte, konkrete Praxisempfehlungen an den Leser weiter.

 

Zwei persönliche Fragen an den Autor:

Was war für Sie die Motivation bei diesem Herausgeberwerk mitzuwirken?

Die Ansprache des Herausgebers Ralph Dannhäuser, der mir schon für seine gute Arbeit und Organisation bekannt war, ein entsprechend qualitative hochwertiges Buch mit ausgewählten Spezialisten zusammenzustellen, hat mich überzeugt. Hinzu kam der spannende Themenfokus auf die Sozialen Medien, zu denen ich Unternehmen seit vielen Jahren rechtlich berate.

 

Bitte vervollständigen Sie diesen Satz:

„Das Praxishandbuch Social Media Recruiting ist für mich DAS Standardwerk zur Gewinnung von Mitarbeitern von und über Soziale Medien und zur Schaffung einer attraktiven Arbeitgebermarke“

 

Link zur Buchwebsite des Autors:

http://www.rechtzweinull.de/archives/1717-praxishandbuch-social-media-recruiting-2-auflage-erschienen-rechtlicher-teil-ueberarbeitet-und-ergaenzt.html

 

Steckbrief des Autors

Dr. Carsten Ulbricht ist auf Internet, E-Commerce und Social Media spezialisierter Rechtsanwalt bei der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte (Standorte Karlsruhe und Stuttgart) mit den Schwerpunkten IT-Recht, Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht sowie Datenschutz. Im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit berät Dr. Ulbricht nationale und internationale Mandanten in allen Rechtsfragen des E- und Mobile Commerce, sowie zu allen Themen im Bereich Social Web. Seine Schwerpunkte liegen dabei auf der rechtlichen Prüfung internetbasierter Geschäftsmodelle und Vermeidung etwaiger Risiken bei Aktivitäten in und über die Sozialen Medien, datenschutzrechtlichen Themen aber auch dem Umgang mit nutzergenerierten Inhalten.

Neben seiner Referententätigkeit berichtet er seit dem Jahr 2007 regelmäßig in seinem Weblog zum Thema „Web 2.0, Social Media & Recht“ unter www.rechtzweinull.de nicht nur über neueste Entwicklungen in Rechtsprechung, Diskussionen in der Literatur und über eigene Erfahrungen, sondern analysiert auch Internet Geschäftsmodelle und -projekte auf ihre rechtlichen Erfolgs- und Risikofaktoren.

 

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