Die Kosten für ein Studium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung sind komplett steuerlich absetzbar
Wir möchten euch heute über ein neues Urteil des Bundesfinanzhofes informieren, welches die Möglichkeit eröffnet, die kompletten Studienkosten nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung steuerlich geltend zu machen.
Bisher waren durch die Gesetzesgebung Studienaufwendungen als Sonderausgaben definiert. Das Gericht hat nun dem Gesetzgeber widersprochen und sieht in den Aufwendungen des Studiums vorweggenommene Werbungskosten. Negative Werbungskosten können am Ende eines Jahres festgestellt werden und im Gegensatz zu Sonderausgaben in das darauffolgende Jahr vorgetragen werden. Somit kann sich über den Zeitraum des Studiums ein hoher negativer Betrag ansammeln.
Dieser Betrag wird solange vorgetragen bis er mit positiven Einkünften verrechnet werden kann. Im Jahr der Verrechnung wird das zu versteuernden Einkommen stark reduziert, woraus sich ein erheblicher steuerlicher Vorteil für Sie ergibt. Besonders interessant ist dies also für Young Professionals die mindestens schon 1-2 Jahre nach dem Studium arbeiten. Bei allen die z.zT. noch studieren ist die Rechtslage noch unklar.
Eine Steuererklärung kann rückwirkend noch für die Jahre 2002 bis 2008 abgegeben werden, unter bestimmten Voraussetzungen auch für Veranlagungszeiträume mit bestandskräftigen Steuerbescheiden. In ähnlichen Sachverhalten kam es zu Steuererstattungen bis zu einem Spitzenwert von 20.000 EUR! Im Regelfall liegen die Erstattungen bei einer Größenordnung von ca. 5.000 EUR.
Beispiele für lukrative Fälle sind:
a. In den Jahren 2002 – 2008 Studierende oder Absolvierte mit Auslandssemester oder Famulaturen im Ausland etc.
b. In den Jahren 2002 – 2008 Studierende oder Absolvierte die täglich eine weite Anfahrt zur Universität/Hochschule gehabt haben.
c. In den Jahren 2002 – 2008 Studierende oder Absolvierte die erhebliche Studienkosten von mehreren tausend EURO tragen mussten.
INTERESSE ???
Solltet Ihr selbst, ein Familienangehöriger oder ein Freund/Freundin in den Jahren 2002 bis 2008 nach abgeschlossener Berufsausbildung ein Studium aufgenommen haben, so sind wir gerne bereit für euch eine kostenfreie Prüfung eures Sachverhaltes von unseren Partner durchführen zu lassen. Sendet uns einfach eine E-Mail an steuer@spirofrog.de und wir leiten eure Anfrage an unsere Partner weiter, die sich dann umgehend mit euch in Verbindung setzen!
Liebe Grüße, Euer Spirofrog-Team
Spirofrog – Start Your Global Career
Thomas Schulze
Geschäftsführer
Spirofrog GmbH
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