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Bundesagentur für Arbeit: Ab Juli 2009 Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung
Ab Juli 2009 Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung – Automatische Umstellung der laufenden Leistungen
Zum ersten Juli 2009 erhöht sich pauschalierte Regelleistung bei Arbeitslosengeld II.
Damit betragen die neuen Regelsätze:
- 359 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende
- 323 Euro für volljährige Partner
- 287 Euro für Kinder ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
- 251 Euro für Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
- 215 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres

