Arbeitsgelegenheiten erhöhen die Beschäftigungs-Chancen von Hartz-IV-Empfängern
Nürnberg. Ein-Euro-Jobs können mittelfristig die Beschäftigungs-Chancen von Hartz-IV-Empfängern steigern, zeigt eine am Montag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Deutlich höher waren aber die Beschäftigungseffekte der Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante. Diese brachten schnellere und größere Eingliederungserfolge als die Ein-Euro-Jobs, geht aus der IAB-Studie hervor.
Bei den Ein-Euro-Jobs müssen die Tätigkeiten zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen, um eine Verdrängung regulärer Beschäftigung zu vermeiden. Bei den Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante gab es dagegen keine entsprechenden Vorgaben. Generell zeichneten sich die Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante durch eine stärkere Nähe zu regulären Jobs aus – was den anschließenden Beschäftigungs-Chancen der Teilnehmer zu Gute kam, aber die Gefahr der Verdrängung regulärer Jobs erhöhte. Gleichzeitig waren auch die Teilnehmer an Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante im Durchschnitt von vornherein leichter vermittelbar als die Ein-Euro-Jobber. Diese haben sehr häufig gleich mehrere Vermittlungshemmnisse wie Langzeitarbeitslosigkeit, gesundheitliche Einschränkungen oder geringe Qualifikationen.
Während die Teilnehmer an den Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante einen regulären Lohn in einer versicherungspflichtigen Tätigkeit erhielten, bekommen die Teilnehmer an Ein-Euro-Jobs nur eine pauschalierte Vergütung des Mehraufwands durch die Maßnahme. Damit sollen die Mehrkosten für die Verpflegung außer Haus, die Fahrtkosten und ähnliches abgedeckt werden. Im Verwaltungsdeutsch heißen die Ein-Euro-Jobs dementsprechend „Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante“.
Im April 2012 wurden die Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante mit dem Beschäftigungszuschuss zur „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ zusammengefasst. Auch bei den Ein-Euro-Jobs hat der Gesetzgeber einige Änderungen vorgenommen. So müssen beispielsweise Unter-25-Jährige nicht mehr zwangsläufig in Ein-Euro-Jobs vermittelt werden, wenn sich nicht unverzüglich eine Anstellung oder eine Ausbildung für sie finden lässt.
Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante wurden viel seltener durchgeführt als ein-Euro-Jobs: Im Jahr 2011 begannen rund 436.000 Ein-Euro-Jobs und nur weniger als 40.000 Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante.
Die IAB-Studie steht im Internet unter http://doku.iab.de/kurzber/2012/kb0912.pdf.
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)
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