Nicht nur Langzeitarbeitslose beantragen Hartz IV
Langzeitarbeitslosigkeit ist in den meisten Fällen nicht der Grund für den Eintritt in Hartz IV. Das zeigt eine am Mittwoch veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Weniger als ein Drittel der in den Hartz-IV-Bezug Eintretenden war bereits in der Zeit davor arbeitslos gemeldet. Ähnlich viele waren vorher erwerbstätig. Die übrigen absolvierten zum Beispiel eine schulische Ausbildung oder ein Studium, waren Hausfrau oder Hausmann oder wegen Krankheit nicht in der Lage zu arbeiten.
Insgesamt ist bei mehr als 70 Prozent der neu hinzugekommenen Hartz-IV-Haushalte Arbeitslosigkeit der Grund für den Antrag. Zum einen sind das diejenigen, deren Anspruch auf das Arbeitslosengeld ausgelaufen ist und die im Anschluss Hartz IV beantragen. Zum anderen sind das jene, die vor dem Hartz-IV-Bezug erwerbstätig waren, aber zum Beispiel wegen einer nur kurzen Beschäftigungsdauer gar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben haben, sondern sofort auf Hartz IV angewiesen sind.
Oft liegen die Gründe für das Abrutschen in Hartz IV aber auch woanders: Nicht wenige sind nach der Geburt eines Kindes oder der Trennung vom Partner auf finanzielle Hilfe vom Staat angewiesen. Für andere bedeutet das Wegfallen von Einkünften wie Kindergeld oder Unterhalt, dass sie nicht mehr genug Geld zum Leben haben und Hartz IV beantragen müssen.
Langzeitarbeitslosigkeit sei weniger ein dominierender Zugangsfaktor als ein Phänomen, das sich dann innerhalb des Hartz-IV-Bezuges verfestige, lautet das Fazit der Arbeitsmarkforscher. Ein erheblicher Teil der Hartz-IV-Bezieher bleibe dementsprechend lange bedürftig.
Die IAB-Studie steht im Internet unter http://doku.iab.de/kurzber/2012/kb2512.pdf.
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)
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