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Qualifizierung und Flexibilität erhöhen die Chancen der Schlecker-Arbeitslosen auf einen neuen Job

Dr. Martin Dietz, IAB

Nürnberg. Qualifizierung sei ein notwendiger wie erfolgversprechender Schritt, um die Schlecker-Arbeitslosen beim Wiedereinstieg in den  Arbeitsmarkt zu unterstützen – das betonen die 41 Fach- und Führungskräfte der Arbeitsagenturen, die im Rahmen einer qualitativen Studie vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) befragt wurden. Wegen der hohen Zahl an ungelernten Kräften sowie der veralteten technischen Ausstattung bei Schlecker, beispielsweise der Kassen- und EDV-Systeme, seien Qualifizierungsmaßnahmen zentrale Elemente im Vermittlungsprozess.


Die IAB-Befragung hat jedoch auch ergeben, dass von den Fach- und Führungskräften der Arbeitsagenturen Qualifizierung allein nicht als hinreichend bewertet wird. Gerade bei den Schlecker-Arbeitslosen sei die Konzessionsbereitschaft ein entscheidender Faktor. Die Bereitschaft, Einschnitte bei der Wiederaufnahme der Beschäftigung hinzunehmen, sei im Falle der Schlecker-Arbeitslosen von besonderer Bedeutung, da die von der Firma Schlecker gezahlten Löhne im Vergleich zu ähnlichen Tätigkeiten vergleichsweise hoch ausfielen: „Trotz unterschiedlicher Arbeitsmarktlage in den sechs Untersuchungsregionen ist das Umfeld für die Vermittlung insofern vergleichbar, als offene Stellen mit entsprechenden Tätigkeitsprofilen und Qualifikationsanforderungen wie ehedem bei Schlecker in aller Regel deutlich geringer entlohnt werden“, halten die Arbeitsmarkforscher in der Studie fest.

 

Die Abschläge fallen nach Auskunft der Arbeitsvermittler vor Ort teilweise so hoch aus, dass die ehemaligen Schlecker-Beschäftigten den Zumutbarkeitsregelungen zufolge zumindest in den ersten Monaten oft rechtlich nicht dazu verpflichtet waren, diese Stellen anzunehmen. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit sind Abschläge bis 20 Prozent, in den folgenden drei Monaten bis 30 Prozent zumutbar. In der Folgezeit ist eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das erzielte Entgelt unterhalb des Niveaus des Arbeitslosengeldes liegt.

Die Fachkräfte der Arbeitsagenturen hätten sich damit gerade in den ersten Monaten nach der Schlecker-Insolvenz in einem Handlungsdilemma befunden, erklären die Arbeitsmarktforscher: Einerseits waren sie gehalten, die Schlecker-Arbeitslosen möglichst umgehend in den Arbeitsmarkt zu integrieren, auch um die Entstehung von Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern. Andererseits hätten nicht wenige der verfügbaren Arbeitsstellen für die Schlecker-Arbeitslosen einen erheblichen und damit teilweise rechtlich nicht zumutbaren finanziellen Abstieg bedeutet.

 

Die Entlassungen der Schlecker-Beschäftigten fanden in zwei Wellen statt: Waren bis Ende Mai 2012 bereits etwas über 11.000 Menschen arbeitslos geworden, verloren im Juni 2012 noch einmal über 16.000 Personen ihren Job. Von den rund 27.000 Entlassenen meldeten sich 3.700 nicht arbeitslos. Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben. „Während in einigen Fällen ein nahtloser Übergang in ein neues Beschäftigungsverhältnis gelungen sein mag, kann es in anderen Fällen auch zu einem Rückzug vom Arbeitsmarkt gekommen sein – etwa wegen der Betreuung von Kindern oder anderen Familienangehörigen, weil keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld I oder II bestanden oder weil direkte Übergänge in den Ruhestand erfolgten“, schreiben die Arbeitsmarktforscher.

Mittlerweile hat rund die Hälfte der Schlecker-Arbeitslosen wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefunden oder sich selbstständig gemacht.

Die IAB-Studie im Internet: http://doku.iab.de/kurzber/2013/kb0713.pdf.

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)
Pressestelle: Wolfgang Braun, Sarolta Hershey, Katja Hartosch
90327 Nürnberg
Telefon (0911) 179-1946

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