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Deutscher Mutterschutz muss an europäisches Recht angeglichen werden

Christian Vetter, BPM

Berlin – Das Präsidium des Bundesverbands der Personalmanager (BPM) fordert anlässlich des Muttertags Korrekturen am deutschen Mutterschutzrecht. Nach heutiger Rechtslage in Deutschland können Schwangere, die als Geschäftsführerinnen einer GmbH oder als Vorstände einer Aktiengesellschaft tätig sind, entgegen der europäischen Mutterschutz-Richtlinie entlassen werden.

Christian Vetter, Leiter der Fachgruppe Arbeitsrecht des BPM, erklärt hierzu: „Das deutsche Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen – damit aber ausdrücklich nicht für Selbstständige oder Frauen in der Geschäftsführung. Geschäftsführerinnen oder weibliche Vorstandsmitglieder können deshalb während der Schwangerschaft abberufen werden. Theoretisch kann ein Unternehmen seine Geschäftsführerin sogar am Tag der Entbindung auf Dienstreise schicken.“ Den betroffenen Frauen bliebe oftmals nur die Möglichkeit, sich krankschreiben zu lassen oder Urlaub zu nehmen.

Nach aktueller Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs gehen die Schutzbestimmungen der europäischen Mutterschutz-Richtlinie aber weiter. Wenn Geschäftsführerinnen von Weisungen anderer Organe abhängig sind und für ihre Tätigkeit ein Entgelt erhalten, gelten sie als Arbeitnehmerinnen. Eine Korrektur des deutschen Mutterschutzgesetzes ist nach Ansicht des BPM-Präsidiums daher unerlässlich, um schwangere Geschäftsführerinnen und weibliche Vorstandsmitglieder besser vor einer Ungleichbehandlung zu schützen. Anstatt über Frauenquoten zu debattieren, würden so die praktischen Voraussetzungen für mehr Frauen in Führungspositionen geschaffen.

Über den BPM

Der Bundesverband der Personalmanager (BPM) ist die berufsständische Vereinigung für Personalmanager aus Unternehmen, Organisationen und Verbänden. Der Verband mit Sitz in Berlin vertritt die Interessen von rund 3.500 Mitgliedern auf regionaler und Bundesebene gegenüber der Politik und der Wirtschaft. Er bezieht in der öffentlichen Diskussion Stellung zu Themen, die den Berufsstand betreffen. Mitglied werden können ausschließlich hauptberuflich tätige Personalverantwortliche bzw. Mitarbeiter der Personalabteilungen. Die Mitgliedschaft im BPM ist personengebunden.

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