Arbeitsvermittler halten mehr Flexibilität beim Einsatz von Eingliederungsvereinbarungen für sinnvoll
Arbeitsvermittlern zufolge können Eingliederungsvereinbarungen bei der Integration von Arbeitsuchenden in den Arbeitsmarkt nützlich sein. Das geht aus einer Befragung von Vermittlungsfachkräften in Arbeitsagenturen durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und die Universität Mannheim hervor. Rund die Hälfte der Befragten halten sie aber nicht bei allen Gruppen von Arbeitsuchenden für sinnvoll. Eine große Mehrheit der Vermittlungsfachkräfte wünscht sich mehr Spielraum bei der Anwendung von Eingliederungsvereinbarungen.
Der Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen mit den Arbeitsuchenden ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Eingliederungsvereinbarungen dokumentieren sowohl die Unterstützungsaktivitäten der Arbeitsvermittler bei der Jobsuche als auch die Eigenbemühungen und Nachweispflichten der Arbeitsuchenden.
Bei Kunden mit Motivierungs- oder Förderbedarf werden Eingliederungsvereinbarungen von den befragten Vermittlungsfachkräften ganz überwiegend als sinnvolles Instrument eingeschätzt. Fast die Hälfte der Befragten sieht allerdings den Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen bei Arbeitsuchenden ohne Integrationshemmnis, aber auch bei schwer vermittelbaren Arbeitsuchenden nicht als sinnvoll an. Für ohnehin motivierte Arbeitsuchende könne es irritierend seien, wenn erwartete Bewerbungsaktivitäten in einer Eingliederungsvereinbarung schriftlich festgehalten werden sollen, so die Arbeitsmarktforscher.
Bei schwer vermittelbaren Personen sei dagegen zunächst eine Heranführung an den Arbeitsmarkt erforderlich, eine Eingliederungsvereinbarung dabei nicht immer hilfreich. Insgesamt zeige die Befragung also eine ambivalente Einschätzung der Eingliederungsvereinbarung: Sie werde als ein wertvolles Hilfsmittel angesehen – aber eben nicht für alle Arbeitsuchenden, erklären die Forscher. Fast drei Viertel der befragten Arbeitsvermittler gaben bei der Befragung an, dass sie anstelle der zurzeit praktizierten festen Vorgaben lieber individuell und fallbezogen darüber entscheiden würden, ob und wann eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen wird.
Die Befragung wurde im Rahmen eines Modellprojekts in zwölf Arbeitsagenturen durchgeführt. Hierbei wurden unterschiedliche Zeitpunkte für den Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen erprobt. Dabei stellte sich heraus: Wenn die Vermittlungsfachkräfte Eingliederungsvereinbarungen für sinnvoll halten, dann bevorzugen sie im Mittel einen Abschluss der Vereinbarung in den ersten beiden Monaten nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.
Die vorliegende Studie sei nur ein erster Schritt, betonen die Forscher. Das IAB und die Universität Mannheim werden bis Ende des Jahres 2015 untersuchen, wie sich die unterschiedlichen Abschlusszeitpunkte der Eingliederungsvereinbarung in der Praxis ausgewirkt haben.
Die Studie ist im Internet abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2014/kb2214.pdf.
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)
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