Online-Kommentar zum Zivilrecht
Ab sofort steht ein frei verfügbarer Kommentar zum Zivilrecht online zur Verfügung, dessen Inhalte kostenlos und ohne Registrierung für Jedermann zugänglich sind. Der Online-Kommentar macht dabei konsequent von den Möglichkeiten des Internets Gebrauch (Details).
Hinzu tritt ein gravierender Unterschied im Konzept: Da zusätzlich zu den Fachinformationen für Juristen auch eine eigene Rubrik für den Rechtsverkehr veröffentlicht ist, wird mit Kommentar-untypischen Nutzerzahlen von bis zu einer Million Lesern jährlich gerechnet. Bislang ist noch nicht jede Norm kommentiert.
Der Verlag freut sich daher über Anfragen von Autoren, die sich zutrauen, bis zu drei Normen in hoher Qualität zu kommentieren. Verfügbar sind z.B. bereits Kommentierungen zu folgenden §§: 80 ff. (Stiftungen); 712 ff. (Gesellschaftsrecht); 1004; 1371 ff. (Familienrecht); 611 ff. (Arbeitsrecht), 631 ff. (Werkvertragsrecht).
Bitte beachten Sie auch das Geleitwort von Prof. Dr. iur. Dr. iur. habil. Gerrick Frhr. v. Hoyningen-Huene.
Die offizielle Adresse des Kommentars lautet: BGB.Kommentar.de
Dr. iur. Sabine von Göler, M.L.E.
Geschäftsführerin Dr. von Göler
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