Neue Kooperation: BGB.Kommentar.de und jusmeum.de
Fachinhalte zielgenau finden: Die juristischen Fachanbieter online BGB.Kommentar.de und jusmeum.de haben eine neue Kooperation geschlossen, die dem Leser einen kostenlosen Zugang zu hochwertigen Fachinhalten bietet. Die Volltexte von BGB.Kommentar.de werden in die juristische Websuche von jusmeum.de integriert und in Auszügen im Bereich Gesetze angezeigt.
Für jusmeum.de bedeutet die Kooperation einen weiteren Schritt im Ausbau seiner Verlagspartnerschaften und eine Erweiterung des eigenen Informationsangebots, das neben Bundesgesetzen auch eine Entscheidungssammlung mit über 230.000 Urteilen umfasst. BGB.Kommentar.de erhöht über die enge Zusammenarbeit mit Suchmaschinenbetreibern und juristischen Diensten wie jusmeum.de die zielgenaue Verbreitung von juristischen Fachinformationen für Rechtslaien und juristische Experten.
Zum Hintergrund:
BGB.Kommentar.de ist der erste kostenfreie Internet-Kommentar zum BGB von Dr. von Göler Kommentare, der Ende 2014 mit etlichen Kommentierungen veröffentlicht wurde. 2015 wird ein international platzierter Internetkommentar zum GmbHG herausgegeben mit mehrsprachigen Kommentierungen für den Rechtsverkehr und den Leserkreis der juristischen Experten wie Rechtsanwälte, Richter, Verwaltungsjuristen.
Jusmeum.de ist ein soziales Netzwerk zum Thema Recht und vernetzt Anwälte und Mandanten. Jusmeum.de existiert seit 2010 und hat mehr als 20.000 Mitglieder.
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