Beamte – Verdienst und Vorteile
Staatsdiener haben gegenüber Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft einige Vorteile. Einer davon ist das geregelte Beamtengehalt. Je nach Dienst – einfacher, mittlerer, gehobener oder höherer – sind Beamte in verschiedene Besoldungsgruppen eingeteilt, die in der Besoldungsordnung angesiedelt sind. Die Besoldungsgruppen heißen A 2 bis R 10. Im gehobenen Dienst sind Beamte zwischen A 9 und A 13 angesiedelt, im höheren Dienst ist es A 13 bis A 16. Für besondere Behörden gelten andere Besoldungsgruppen. Hochschullehrer sind beispielsweise in der Besoldungsordnung W, Richter und Staatsanwälte in der Besoldungsordnung R.
Besoldungsgesetz regelt minutiös das Gehalt
Im Bundesbesoldungsgesetz ist genau festgelegt, wer wann wie viel in welcher Position verdient. Dort ist ebenfalls bestimmt, wer wann eine Gehaltserhöhung bekommt oder welche Zuschläge einem Beamten zustehen. Das Beamtengehalt ist sozialversicherungsfrei. Die Pensionsverpflichtung hat zur Folge, dass keine Beiträge zur Rentenversicherung fällig sind. Beamte auf Lebenszeit brauchen sich nicht um Arbeitslosigkeit zu sorgen und zahlen entsprechend auch nichts in die Arbeitslosenversicherung ein. Ein verbeamteter Single mit einem Bruttogehalt von 2000 Euro hat am Monatsende netto 1750 Euro, die 250 Euro sind für Lohnsteuer und Solidaritätszuschläge. All diese Regelungen führen dazu, dass das Beamtengehalt sicher ist. Das hat auch in anderen Bereichen weitreichende Folgen. So bekommen Beamte bei vielen Kreditanbietern besondere Kreditkonditionen. Mit einem Rechner im Internet können Beamte die Zinsen für einen Beamtenkredit berechnen und dann den Vergleich anstellen. Sie werden sehen, dass Beamte in jedem Fall dabei besser abschneiden.
Weitere Sonderregelungen
Bei der Kranken- und Pflegeversicherung haben Beamte ebenfalls einige Vorteile. Andere Arbeitnehmer bekommen quasi einen Zuschuss, da der Arbeitgeber den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung teilweise bezahlt. Diesen Zuschuss bekommen Beamte nicht. Sie bekommen eine Kostenerstattung von der Beamtenbeihilfe, die 50 Prozent der gesamten Arztkosten übernimmt. Bei Pensionären zahlt die Beihilfe sogar 70 Prozent. Das Bundesverwaltungsamt hat zusammengestellt, welche Leistungen genau die Beihilfe bezahlt und für wen sie zuständig ist. Dabei deckt die Beihilfe nicht alle Kosten ab, dazu müssen sich Beamte versichern. Die privaten Krankenversicherungen bieten hier spezielle Beihilfetarife an. Dadurch ist es wesentlich günstiger sich als Beamter privat zu versichern, als der gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten.
Per Ernennungsurkunde zum Beamten
Beamte haben nicht einfach einen Job, sie stehen in einem Dienstverhältnis. Sie haben demzufolge keinen Arbeitsvertrag. Sie bekommen eine Ernennungsurkunde. Bei der Ernennung geloben sie feierlich, dass sie treu, loyal und gehorsam dem Staat dienen, ein Leben lang. Dafür gibt der Staat das Versprechen, seine Beamten ein Leben lang zu versorgen, also die Fürsorgepflicht zu übernehmen.
Das Beamtentum – erfunden von Friedrich Wilhelm I.
Das preußische Beamtentum bildet sozusagen den Vorläufer des heutigen Beamtentums. Nach dem 30-jährigen Krieg (1618–1648) hat Kurfürst Friedrich Wilhelm I. kommissarische Behörden eingerichtet, um die staatliche Macht zu zentralisieren und den Einfluss des Absolutismus zu brechen. Er entmachtete den Adel als politischen Entscheidungsträger und stattete ausgewählte Bürger mit besonderen Rechten aus. Damit verband er bestimmte Pflichten und schuf sich eine Verwaltungsarmee. Die „Soldaten“ waren loyal, unbestechlich und pflichtbewusst. 1805 entstand unter dem bayerischen Staatsminister Graf Montgelas das Fundament für das heutige Beamtentum: die Staatsdienerpragmatik. Sie beinhaltete eine feste Besoldung, die Berechtigung zu Beförderungen, Gehaltserhöhungen und Pensionszahlungen, Hinterbliebenenversorgung und eine lebenslange Anstellung. In der „Preußenchronik“ finden sich viele weitere Informationen zur Geschichte des Beamtentums.
Zum Vergleich – die freie Wirtschaft
Je qualifizierter eine Tätigkeit ist, umso besser ist die Besoldung. Allerdings ist eine hoch qualifizierte Tätigkeit in der freien Wirtschaft ebenfalls gut bezahlt. Die Wahrscheinlichkeit bei gleicher Qualifizierung in der freien Wirtschaft mehr zu verdienen ist sehr hoch. So verdient ein angestellter Geschäftsführer in einem kleineren Unternehmen durchschnittlich 10.000 Euro im Monat, in mittelgroßen Unternehmen können es leicht 16.000 Euro monatlich sein. Ein Beispiel: Ein niedergelassener Arzt hat nach Abzug aller Kosten circa 10.000 Euro im Monat übrig. Der Leiter eines Gesundheitsamtes verdient knapp 7.000 Euro monatlich inklusive Familienzuschlag. Das macht eine Differenz von 3.000 Euro aus. In einigen Bereichen ist es sogar schwierig, Mitarbeiter zu finden, so zum Beispiel bei Forschungseinrichtungen. Wissenschaftler haben in der freien Wirtschaft wesentlich bessere Verdienstmöglichkeiten.
Bonus – die Versorgung im Ruhestand
Trotz der geringeren Verdienstmöglichkeiten entscheiden sich viele dafür, Beamter zu werden. Entscheidend ist dabei nicht allein die Besoldung. Im Ruhestand genießen Beamte sehr viele Privilegien. Die Pensionszahlungen richten sich nach dem letzten Sold des Staatsdieners. Davon erhalten sie knapp 72 Prozent als Pension. Normale Rentner hingegen bekommen circa 48 Prozent ihres letzten Bruttogehaltes als monatliche Rente. Dadurch klafft die Einkommensschere zwischen Rentnern und Pensionären sehr weit auseinander, auch wenn der Beamte vorher weniger verdient hat als ein vergleichbar qualifizierter Arbeitnehmer. Daher stellt die Beamtenversorgung einen zentralen Baustein dar für die Attraktivität einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst, so das Bundesministerium des Inneren.
Pixabay © Hans (CC0 Creative Commons)
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