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Arbeitsmarkt Compliance: Spionage in der Wirtschaft setzt deutsche Compliance-Officer unter Zugzwang

Bernd Michael Lindner
Bernd Michael Lindner

Hamburg.  Im jüngsten Verfassungsschutzbericht warnt das Bundesinnenministerium vor steigender Wirtschaftsspionage in Deutschland. Insbesondere in kleineren und mittelständischen Unternehmen besteht oftmals kein ausreichendes Gefahrenbewusstsein vor Technologie-Diebstahl. Um die Gefahrenabwehr zu verbessern, sollten die Firmen auf eine konsequente Compliance-Strategie setzen. Nachholbedarf besteht jedoch häufig schon bei der schriftlichen Fixierung und Verbreitung der nötigen Verhaltensgrundsätze. In knapp jedem zweiten Unternehmen bis 500 Mitarbeiter sind Richtlinien überhaupt nicht hinterlegt. Das sind Ergebnisse des Managementkompass Compliance von Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut

„Die Einführung einer eigenen Compliance-Einheit im Unternehmen bietet die Chance, Maßnahmen der Gefahrenabwehr zentral gesteuert, ganzheitlich und präventiv zu etablieren“, sagt Bernd Michael Lindner, Compliance-Experte bei Steria Mummert Consulting. „Denn die Spionageaktivitäten sind gezielt darauf ausgerichtet, Schwachpunkte in den Unternehmensprozessen zu identifizieren und auszunutzen.“ Im Compliance-Management besteht bei deutschen Mittelständlern jedoch erheblicher Nachholbedarf. Nur gut ein Drittel der mittelständischen Firmen (bis 1.000 Mitarbeiter) hat bisher eine Compliance-Einheit aufgestellt. Bei den Kleinunternehmen (bis 500 Mitarbeiter) nur jedes Vierte.

Schwerpunkte der Bedrohung liegen den Verfassungsschützern zufolge bei internetbasierten Angriffen auf Computersysteme und der mobilen Kommunikation. Neben den immer ausgefeilteren Hackerangriffen, bieten beispielsweise kriminelle Dienstleister aus dem osteuropäischen Ausland die Wartung und den Betrieb der Unternehmens-IT zu Dumpingpreisen an, um so ungestörten Zugriff auf sensible Dateninhalte zu bekommen. Aber auch vor der Einschleusung vermeintlicher Diplomanden als Industriespione machen die Täter nicht halt, um sich beispielsweise über die Mitwirkung an Forschungsprojekten vertrauliches Wissen anzueignen.

Die Verfassungsschutzbehörden sehen daher vor allem technologisch innovativen Unternehmen als Zielgruppe von Spionage in der Pflicht. Die schriftliche Festlegung von Verhaltensrichtlinien ist für ein wirksames Compliance Management der erste wichtige Schritt. Anschließend gilt es, die Inhalte bei allen Mitarbeitern deutlich zu kommunizieren. Derzeit fühlen sich 45 Prozent der Belegschaft in kleineren Unternehmen unzureichend über relevante Compliance Anforderungen gut informiert. In Großunternehmen (ab 5.000 Mitarbeiter) sind es mehr als 40 Prozent.

Kontakt:
Jörg Forthmann
Faktenkontor
Tel.: +49 (0) 40 22703-7787
E-Mail: joerg.forthmann@faktenkontor.de
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