Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
Nürnberg. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt werden weitere arbeitsmarktpolitische Instrumente zusammengefasst bzw. Pflicht- in Ermessensleistungen umgewandelt und zugleich die Flexibilität und Individualität des Instrumenteneinsatzes