Digitale Arbeitszeiterfassung schafft Entlastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Der Europäische Gerichtshof hat im Frühjahr 2019 beschlossen, dass Arbeitgeber die Grundlagen für eine genaue Arbeitszeiterfassung schaffen müssen. Demnach müssen sowohl Pausenzeiten als auch die genauen Ankunftszeiten vermerkt