Auszubildender haftet wie andere Arbeitnehmer bei durch ihn verursachten Schadensfall im Kollegium – Urteil vom 19. März 2015, BAG (Az. 8 AZR 67/14)

Ein Beitrag von Christina Diegel Dass Auszubildende nach den gleichen Grundsätzen haften, wie andere Arbeitnehmer, wenn durch ihr (Fehl-)verhalten am Arbeitsplatz ein anderer Arbeitnehmer im gleichen Betrieb verletzt