Ab August erstmalig zusätzliche Leistungen für die Schule
Grundsicherungsstellen und Familienkassen bereiten Auszahlung des „Schulstarterpaketes“ vor – Keine gesonderte Antragstellung erforderlich Im Rahmen des Konjunkturpaktes II wurde die Einführung des sogenannten Schulstarterpaketes beschlossen. Um bei den