Endet die Überwachung mit der DSGVO?
Ein Gastbeitrag von Roger Vogel, HR4YOU
Die DSGVO genießt in der Online-Branche keinen besonders guten Ruf, da viele Möglichkeiten zur wahllosen Sammlung von personenbezogenen Daten damit entfallen. Schließlich bedarf es jetzt einer persönlichen Einwilligung des Nutzers, welche sich auf einen bestimmten Verwendungszweck bezieht. Gleichzeitig ist das Unternehmen bei der Erhebung dazu verpflichtet, auf die Datensparsamkeit achtzugeben. D.h. es dürfen nur so viele Daten gespeichert werden, die zur unmittelbaren Zweckerfüllung des angebotenen Dienstes notwendig sind. Wer mehr speichert und erwischt wird, zahlt wahrscheinlich bald hohe Bußgelder. Aber endet damit auch die Überwachung?
Viel wichtiger als die Frage nach der Sammlung personenbezogener Daten durch die Internet-Konzerne ist aber die Frage, ob auch die Datensammelei von Nachrichtendiensten sowie Ämtern und Behörden aufhören müsse? Die rhetorische Andeutung der Frage weißt schon auf die Antwort hin: natürlich nicht!
Stellt diese Form der Überwachung womöglich ein Problem dar? Für Menschen ohne geschichtlichen Hintergrund, die mit der Dimension dieser Möglichkeit nichts anzufangen wissen, bleibt Überwachung nach wie vor bedeutungslos. Zur eigenen Beruhigung sagen sie sich: Sie hätten doch nichts zu verbergen. Ist das wirklich so? Gerade die spürbar unruhiger gewordenen Zeiten, in denen sich auch die westlichen Demokratien befinden, könnten einen Skeptiker schon zweifeln lassen. Immerhin zeigt das Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG) recht deutlich, wie schnell unglückliche und womöglich auch zu kritische Äußerungen eine Profilsperrung bei Facebook oder Twitter nach sich ziehen können. Selbstverständlich geschieht alles unter dem Deckmäntelchen der Vermeidung von „Hate Speech“ wie es so schön heißt. Allerdings erlangte dieses Gesetz schon vor der offiziellen Einführung den Ruf des Zensur-Instruments. Warum das passiert, liegt darin begründet, dass die Internet-Konzerne verpflichtet sind, in Deutschland strafbare Inhalte zu löschen, allerdings ohne gerichtliche Prüfung. In der Realität sieht das dann meist so aus, dass rechtlich wenig geschultes Personal in faktisch vorauseilendem Gehorsam, nicht nur rechtlich Problematisches, sondern ebenso „Safe Space“ Verletzendes umgehend sperren bzw. löschen.
Bis jetzt ist die Verbindung zur Überwachung noch nicht offensichtlich genug geworden, und das, obwohl die Meinungsfreiheit genauso durch ein Grundrecht geschützt wird wie die informationelle Selbstbestimmung. Offensichtlich ist es also nicht dasselbe Thema, betrifft aber die Identität des Nutzers. Denn einerseits wird die aktive Äußerung reglementiert und auf der anderen Seite steht das passive Bewegungsprofil im Fokus. Fällt die Betrachtung der Gestalt aus, wird offensichtlich, wie nah beide Freiheiten beieinanderliegen.
Wer an dieser Stelle noch kein Problem sieht, hätte wahrscheinlich auch nichts dagegen sich den ganzen Tag von einem Stasi– oder SD-Spitzel überwachen zu lassen? Interessanterweise drehen sich an diesem Punkt die Wahrnehmung und die Meinung zum eingangs geäußerten Problem üblicherweise um 180°. Nur warum? Wer sich eine Wanze in die Tasche steckt – gemeint ist ein Smartphone – der stört sich doch auch nicht daran, dass seine kompletten Bewegungsdaten erfasst und auch gespeichert werden? Der Einwand an dieser Stelle dreht sich meist darum, dass die gespeicherten Daten, ja nur Meta-Daten seien und diese doch eher unbedenklich sind. Ist dem wirklich so? Leider nicht, denn durch die präzise Bestimmung des Ortes und der Zeit, kann bei sehr vielen Datensätzen „sehr einfach“ nach Gemeinsamkeiten geforscht werden, sodass klar wird, wer sich wo mit wem getroffen hat. Zusammen lassen sich mit den Facebook-Nachrichten oder Postings, evtl. auch viel banaler, einer SMS oder einem Telefonanruf, welcher mittels Keywords-Sreening einem Gefährdungspotential zugeordnet wird, ein sehr umfassendes Profil einer Person erstellen. An dieser Stelle bekommt die ganze Maschinerie doch langsam etwas Bedrohliches.
Im Prinzip deckt sich somit die Aufgabe des Spitzels von früher, den manche Menschen immerhin noch persönlich „kannten“, und die heutige Technik doch sehr deutlich. Evtl. entsteht ja auch das Unbehagen durch den persönlichen Bezug, den so ein „Ansprechpartner“ einem Menschen vermittelt. Demnach entscheidet nicht die Tatsache der Überwachung oder der Begrenzung der Meinungsfreiheit über das persönliche Unbehagen, sondern einzig die manifestierte Verbindlichkeit in Form einer Person darüber, „ob man nichts zu verbergen hat“ oder sich „in seiner Freiheit eingeschränkt“ fühlt.
Dieser geschickte Schachzug der Internet-Konzerne, ein Produkt gratis gegen Zahlung mit den eigenen Daten zu etablieren, hat für die Geheimdienste den Weg geebnet, den Überwachungsstaat in der Wirklichkeit zu manifestieren. Und das Problem daran ist: Ein Ausstieg aus dem System der Bequemlichkeit der permanenten Erreichbarkeit und den vielen nützlichen Features, die täglich das Leben vereinfachen, hat uns in der Ausweglosigkeit festgekettet. Aber immerhin dürfen jetzt die Internet-Konzerne nicht mehr so einfach mit dem Datenmissbrauch fortfahren wie bisher. Denn diesen Sieg hat die Laborratte dem Käfig abgetrotzt.
Über HR4YOU
Seit der Gründung im Jahr 2000 gehört HR4YOU zu den führenden Anbietern im Bereich Software für die Personalwirtschaft. Das Produkt- und Dienstleistungsangebot erstreckt sich auf die Entwicklung, den Vertrieb und die Betreuung von Anwendersoftware. Das Unternehmen bietet Software im Bereich Recruiting und Personalentwicklung, Vendormanagement, Personalberatung und -vermittlung, Personaldienstleister bzw. Zeitarbeit, Transfergesellschaften und Outplacement-Dienstleister.
HR4YOU vereint eine langjährige Erfahrung im Personalwesen mit einem exzellenten IT-Hintergrund und einem Höchstmaß an Datenschutz. Sichern und erschließen Sie mit uns als Partner Wettbewerbsvorteile auf dem Gebiet des Human Relationship Managements bzw. der Chancenmaximierung auf dem Arbeitsmarkt.