IAB erwartet kaum Effekte durch die Reform der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Hartz-IV-Bezieher
Nürnberg. Die geplante Reform der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Hartz-IV-Bezieher wird keine starken Effekte haben, geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Das Erwerbsverhalten und die Zahl der Hartz-IV-Empfänger werden sich dadurch kaum verändern.
Ein kleiner Teil der Hartz-IV-Empfänger darf voraussichtlich ab Juli 2011 etwas mehr vom Hinzuverdienst behalten. So sieht es der im Oktober vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf vor, der auch die Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes von 359 Euro auf 364 Euro umfasst. Die Veränderung gegenüber den derzeitig gültigen Anrechnungsregeln ist allerdings nur minimal. Für alle erwerbstätigen Hartz-IV-Empfänger („Aufstocker“) mit einem Einkommen bis 800 Euro ändert sich durch die Reform nichts. Für die anderen steigt das verfügbare Einkommen um maximal 20 Euro im Monat. Dabei handelt es sich aber nur um 300.000 der insgesamt 1,4 Millionen Aufstocker. Daher seien auch die jährlichen Mehrkosten mit gut 200 Millionen Euro vergleichsweise niedrig, so das IAB.
Die für das nächste Jahr geplante Mini-Reform sei jedoch nicht allein eine Konsequenz der klammen öffentlichen Haushalte, sondern auch der Komplexität des Problems geschuldet. Eine einfache oder gar ideale Lösung gebe es nämlich gar nicht.
Wahl zwischen Skylla und Charybdis
„Die von den Regierungsparteien im Koalitionsvertrag angestrebte Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Wahl zwischen Skylla und Charybdis“, schreiben die Nürnberger Arbeitsmarktforscher. Letztlich hänge die politische Entscheidung davon ab, welchem Ziel Vorrang eingeräumt wird: dem Ziel einer Arbeitsaufnahme auch mit geringer Stundenzahl, dem Ziel einer höheren Wochenstundenzahl bei den Aufstockern oder dem Ziel, die Sozialausgaben zu begrenzen.
Indem die Bundesregierung die derzeit gültige Regelung nur marginal verändere, vermeide sie die Priorisierung dieser konkurrierenden Ziele. Allerdings seien daher auch keine nennenswerten Arbeitsangebotseffekte durch die neue Regelung zu erwarten. „Auch das im Koalitionsvertrag genannte Vorhaben, dass Erwerbstätige mit höherem Erwerbseinkommen in der Grundsicherung finanziell besser gestellt werden, wird nur ansatzweise eingelöst“, merken die Arbeitsmarktforscher an.
Jede andere Lösung hätte aber auch Nachteile gehabt: „Eine weiter reichende Reform hätte entweder höhere Ausgaben oder deutliche Einschnitte zumindest bei einem Teil der Aufstocker nach sich gezogen“, steht im Fazit der Studie.
Die IAB-Studie im Internet: http://doku.iab.de/kurzber/2010/kb2410.pdf.
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)
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