Auszahlung der erhöhten Hartz IV-Regelsätze ab Januar 2012
Ab Januar 2012 gelten neue Hartz IV-Regelbedarfe // Anpassung wurde im
Leistungsverfahren A2LL der Bundesagentur für Arbeit (BA) berücksichtigt // Erhöhter
Regelbedarf wird automatisch ausgezahlt
Ab dem 1. Januar 2012 gelten neue Regelbedarfe für Bezieher von Arbeitslosengeld II
und Sozialgeld („Hartz IV“). So erhöht sich beispielsweise der Regelbedarf für
alleinstehende Personen ab Jahresbeginn von monatlich 364 Euro auf 374 Euro.
Ebenfalls höher fallen einige vom Regelbedarf abhängigen Mehrbedarfe, zum Beispiel
für Alleinerziehende, aus.
Die Bundesagentur für Arbeit hat sichergestellt, dass über das Leistungsverfahren
A2LL ab dem kommenden Jahr die erhöhten Regelbedarfe mit der zum 31. Dezember 2011
fälligen Leistung für Januar 2012 automatisch an die Leistungsberechtigten
überwiesen werden. Eine gesonderte Vorsprache ist nicht erforderlich.
Aus technischen Gründen ist eine automatische Anpassung bei dem Mehrbedarf für die
dezentrale Warmwassererzeugung nicht möglich. Damit betroffenen Kunden keine
Nachteile entstehen, werden derzeit die erforderlichen Anpassungen durch die
zuständigen Jobcenter vor Ort vorgenommen.
Die aktuell rund drei Millionen Bedarfsgemeinschaften erhalten bis Ende Dezember
2011 einen schriftlichen Bescheid über die für sie jeweils eintretenden Änderungen.
Bundesagentur für Arbeit
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