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Familienkasse der BA neu aufgestellt

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat sich ab Mai neu organisiert. Die bisherigen 102 örtlichen Familienkassen mit ihren rund 3.700 Beschäftigten werden zu 14 Familienkassen organisatorisch zusammen gefasst. Für die rund neun Millionen Kunden ändert sich nichts, da alle bisherigen Standorte als Außenstellen erhalten bleiben.

Anlass für die Änderung der Organisation der Familienkassen ist , dass mit den 102 zum Teil relativ kleinen selbständigen Familienkassen Belastungsschwankungen nur sehr schwer aufgefangen werden können und es deshalb immer wieder zu Bearbeitungsrückständen und Wartezeiten für die Kunden kam. „Wir bleiben wie bisher vor Ort, können aber mit den neuen Strukturen eine höhere Dienstleistungsqualität sicherstellen, weil wir Belastungsspitzen kurzfristig zwischen den verschiedenen Standorten ausgleichen können. Darüber hinaus werden wir uns in den größeren Einheiten stärker fachlich spezialisieren und damit die Qualität unserer Arbeit für die Kunden weiter verbessern“, so Torsten Brandes, der seit April 2012 die bundesweit organisierte Familienkasse der BA leitet.

Neben der Neustrukturierung der Standorte wird bis Ende des Jahres 2013 die elektronische Akte eingeführt. Jährlich gehen in den Familienkassen rund 12 Millionen Schreiben ein. Um dieses Postaufkommen optimal bearbeiten und archivieren zu können, wird in allen Familienkassen auf die elektronische Aktenführung umgestellt. „Mit der Einführung der elektronischen Akte werden wir unsere Organisationsreform abschließen und unseren Kunden als moderner und leistungsfähiger Dienstleister zur Verfügung stehen. Immerhin entspricht unser Posteingang mit ca. 140 Millionen Blatt einem Papierstapel von rund 14 Kilometern Höhe“, so Brandes.

Hintergrund: Die Familienkassen der BA zahlen das Kindergeld und den Kinderzuschlag aus. Die Familienkasse betreut rund 9 Millionen Leistungsberechtigte. Die 3.700 Beschäftigten zahlen jährlich rund 34 Milliarden Euro aus.

Glossar:
Kindergeld wird als steuerliche Leistung nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) oder als sozialrechtliche Leistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gezahlt. Das monatliche Kindergeld beträgt für die ersten beiden Kinder jeweils 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und ab dem vierten Kind jeweils 215 Euro.
Der Kinderzuschlag ist eine wichtige Familienleistung des Bundes. Er hilft gezielt Familien im Niedrigeinkommensbereich, macht sie unabhängig von Leistungen der Grundsicherung und bekämpft Kinderarmut. Der monatliche Kinderzuschlag beträgt höchstens 140 Euro je Kind. Je nach Höhe des Einkommens und Vermögens der Eltern und/oder der Kinder können geringere Beträge gezahlt werden.

Ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter www.familienkasse.de oder www.bzst.de.

Bundesagentur für Arbeit

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