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26 Millionen Arbeitslose in Europa: EU-Kommission will Effizienz der öffentlichen Arbeitsverwaltungen verbessern

Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen der Mitgliedstaaten spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, die 26 Millionen Arbeitslosen in Europa bei der Suche nach einem Arbeitsplatz zu unterstützen. Daher hat die Europäische Kommission einen Beschlussvorschlag vorgelegt, der den öffentlichen Arbeitsverwaltungen helfen soll, ihre Effektivität durch Zusammenarbeit zu maximieren und so den Bedürfnissen der Arbeitslosen und der Unternehmen besser gerecht zu werden. Gut funktionierende öffentliche Arbeitsverwaltungen sind die Voraussetzung dafür, dass die Mitgliedstaaten beschäftigungspolitische Initiativen wie die Jugendgarantie in die Praxis umsetzen können.

Jugend-Jobgarantie

So sind die öffentlichen Arbeitsverwaltungen zum Beispiel der richtige Ort, um einzelne Arbeitssuchende über Ausbildungschancen, Lehrstellen, Praktika und Weiterbildungsmöglichkeiten zu beraten, und zwar angepasst an ihre persönliche Situation und an Anforderungen von Arbeitgebern.

Darüber hinaus sorgen die öffentlichen Arbeitsverwaltungen dafür, dass Arbeitsuchende mit bestimmten Fähigkeiten und Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber, die diese Fähigkeiten suchen, leichter zueinander finden. Die jüngste Ausgabe des Europäischen Monitors für offene Stellen zeigt, dass es trotz Rekordarbeitslosigkeit 1,7 Millionen freie Stellen in der EU gibt.

 

Was ist eine ‘Jugendgarantie’?

Mit der Einführung eines Jugendgarantie-Systems, verpflichtet sich ein Nationalstaat dazu, jungen Menschen spätestens 4 Monate nach Verlassen der Schule oder dem Verlust des Arbeits-/Ausbildungsplatzes, eine ‘hochwertige’ Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder einen ‘hochwertigen’ Ausbildungs- oder Praktikumsplatz anzubieten.

Das bedeutet, die Staaten gewährleisten den Jugendlichen – unabhängig vom Angebot auf dem Arbeitsmarkt – dass ihnen ein Ausbildungsplatz oder ähnliches zur Verfügung gestellt wird.

Im Einzelnen

Der vorgeschlagene Beschluss sieht die Einrichtung einer Plattform vor

  • um die Leistung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen anhand relevanter Benchmarks zu vergleichen,
  • um bewährte Verfahren zu ermitteln
  • und das wechselseitige Lernen zu fördern.

Darüber hinaus würde das Netzwerk die praktische Umsetzung beschäftigungspolitischer Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten unterstützen. Ein gutes Beispiel ist die Umsetzung der vom Rat „Beschäftigung und Soziales“ beschlossenen Jugendgarantie.

Das Netzwerk würde die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der vom Rat im Rahmen des Europäischen Semesters ausgesprochenen länderspezifischen Empfehlungen zu den öffentlichen Arbeitsverwaltungen unterstützen.

Nächste Schritte

Der Beschlussvorschlag geht nun zur Verabschiedung an den EU-Ministerrat und das Europäische Parlament und sollte ab 2014 umgesetzt werden.

 

(Quelle: EU-Kommission Beschäftigung, Soziales und Integration)

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