Flexibilität darf nicht nur von Arbeitgebern gefordert werden
Bundesverband der Personalmanager (BPM) kritisiert vorläufige Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen im Bereich Arbeitsmarkt
Berlin – Die von CDU/CSU und SPD geplanten Gesetzesreformen im Themenfeld ‚Arbeit und Soziales‘ stoßen bei Personalern auf Unmut. Das BPM-Präsidium kritisiert die geplanten Änderungen als Eingriff in die Personalpolitik der Unternehmen.
Abschaffung der sachgrundlosen Befristung, Rückkehrrecht in Vollzeit, starre Frauenquote – die in den Koalitionsverhandlungen erzielten Verabredungen setzen auch die Personalabteilungen unter Druck. „Mit der Einschränkung von befristeten Arbeitsverträgen und des Einsatzes von Fremdpersonal werden den Unternehmen wichtige Instrumente genommen, um flexibel auf Nachfrageschwankungen zu reagieren“, gibt Christian Vetter aus dem BPM-Präsidium zu bedenken.
Auch das geplante Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit erschwere die Personalplanung. So bliebe offen, was mit zusätzlich eingestellten Mitarbeitern geschehen soll. Unternehmen könnten ihr Arbeitsvolumen nicht künstlich hochfahren, wenn es keine Aufträge gibt.
Der BPM warnt insgesamt vor einer Überregulierung des Arbeitsmarktes. Nicht alles Wünschenswerte müsse mit gesetzlichem Zwang herbeigeführt werden. Der Arbeitsmarkt drehe immer mehr von einem Angebots- zu einem Nachfragemarkt. Damit verbessere sich die Verhandlungsposition der Beschäftigten enorm. „Die Zeiten, in denen Personaler aus hunderten Bewerbungen die Rosinen herauspicken konnten, sind vorbei. Unternehmen müssen sich auch so immer mehr auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter einstellen, um Fachkräfte zu halten“, so Vetter.
Über den BPM
Der Bundesverband der Personalmanager (BPM) ist die berufsständische Vereinigung für Personalmanager aus Unternehmen, Organisationen und Verbänden. Der Verband mit Sitz in Berlin vertritt die Interessen seiner rund 4.000 Mitglieder auf regionaler und Bundesebene gegenüber der Politik und der Wirtschaft. Er bezieht in der öffentlichen Diskussion Stellung zu Themen, die den Berufsstand betreffen. Mitglied werden können ausschließlich hauptberuflich tätige Personalverantwortliche bzw. Mitarbeiter der Personalabteilungen. Die Mitgliedschaft im BPM ist personengebunden.