HR Journalismuspreis: Auszeichnung während des vierten Personalmanagementkongresses verliehen
Berlin – Der Bundesverband der Personalmanager (BPM) hat am 28. Juni zum zweiten Mal den von der ADP Employer Services GmbH gestifteten HR Journalismuspreis vergeben. Den ersten Platz belegte Ruth Lemmer mit ihrem Artikel „Anker in den Köpfen“, der in der WirtschaftsWoche erschienen ist. Klaus Werle erreichte mit seinem im manager magazin veröffentlichten Beitrag „Wer will noch Chef werden?“ den zweiten Platz. Mit dem dritten Platz wurde Doris Schneyink für ihren Text „Hätten Sie mich eingestellt“ aus dem stern ausgezeichnet.
Mit der Verleihung, die jährlich während des Personalmanagementkongresses stattfindet, ehrt der Verband journalistische Arbeiten in deutschsprachigen Print- und Onlinemedien, die zwischen dem 7. Juni 2012 und dem 6. Juni 2013 erstmalig veröffentlicht wurden. Die Beiträge sollen die zentrale Rolle des Personalmanagements vor dem Hintergrund aktueller wirtschaftlicher und politischer Herausforderungen veranschaulichen und die HR-Profession einem breiteren Publikum bekannt machen.
Eine Jury bestehend aus Vertretern des BPM-Gesamtvorstandes sowie Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Medien entschied Anfang Juni über die Gewinner. Der Preis ist mit insgesamt 10 000 Euro dotiert und wird von der ADP Employer Services GmbH gestiftet.
Weitere Informationen zum HR Journalismuspreis und den Gewinnern unter: www.personalmanagementkongress.de
Über den BPM
Der Bundesverband der Personalmanager (BPM) ist die berufsständische Vereinigung für Personalmanager aus Unternehmen, Organisationen und Verbänden. Der Verband mit Sitz in Berlin vertritt die Interessen von mehr als 3700 Mitgliedern auf regionaler und Bundesebene gegenüber der Politik und der Wirtschaft. Er bezieht in der öffentlichen Diskussion Stellung zu Themen, die den Berufsstand betreffen. Ferner gewährleistet der BPM umfangreichen und nachhaltigen Austausch unter seinen Mitgliedern sowie auf europäischer und internationaler Ebene. Mitglied werden können ausschließlich hauptberuflich tätige Personalverantwortliche bzw. Mitarbeiter der Personalabteilungen. Die Mitgliedschaft im BPM ist personengebunden.
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