Gehaltsvergleiche Nachrichten

HR Big Data: Praxisbeispiel einer Gehaltsstrukturanalyse

Gerhard Kenk
Gerhard Kenk

Von Gerhard Kenk, Crosswater Job Guide

Big Data für HR ist derzeit in aller Munde – fast scheint es so, als ob damit alle gegenwärtigen Probleme im Bereich Human Resources gelöst werden könnten. Alles, vielleicht ausser dem Fachkräftemangel, der eh nur ein Mythos ist, glaubt man dem Autor Martin Gaedt. Neben dem Mythos Fachkräftemangel gibt es in der Personalpolitik noch ein grosses Tabu, über das man (fast) überhaupt nicht zu sprechen wagt: Die Transparenz der Gehälter.

Damit wird dem Arbeitsmarkt in Deutschland ein wichtiges Regulativ entzogen, denn bei unvollkommenen Informationen über markt- und branchenüblichen Einstiegsgehälter bleiben Bewerber häufig im Dunkeln sitzen, was ein übliches und sinnvolles Einstiegsgehalt ist.

 

Diese Geheimniskrämerei ähnelt fast der Rumpelstiltzchen-Folklore der Gebrüder Grimm.

picture_rumpelstilzchenHeute back ich, morgen brau ich,

 
übermorgen hol ich der Königin ihr Kind;

 
ach, wie gut, dass niemand weiß,

 
dass ich Rumpelstilzchen heiß!

 

 

 

 

 

Traditionelle Gehaltsvergleiche orientieren sich häufig an Minimum-, Maximum- und Median-Gehaltszahlen, die zur sinnvollen Interpretation auch in Beziehung zur Verantwortungsstufe, Berufserfahrung, Branche oder ‚Tätigkeit gesetzt werden.

Personalmarkt.de ist ein Dienstleister, der Gehaltsvergleiche ermittelt. PersonalMarkt wurde 1999 von Tim Böger gegründet. Ziel war es, die Möglichkeiten des Internets auch für qualifizierte Dienstleistungen rund um das Thema Gehalt zu nutzen. Dabei stand zunächst die Ermittlung der markgerechten Gehälter von Arbeitnehmern im Vordergrund. Bereits ein Jahr später stellte PersonalMarkt die erste über das Internet zugängliche Gehaltsdatenbank für individuelle und professionelle Gehaltsvergleiche zur Verfügung, die nach kurzer Zeit die größte deutsche Datenbank dieser Art wurde.

Für Gehaltsinformationen der Lebensmittelindustrie bietet Rau Consultants umfassende Daten an, so z.B. eine Studie mit den Gehaltsdaten von mehr als 500.000 Beschäftigten des Personalberaternetzwerks IFR-A, diese finden Sie hier zum Download.

Auch in der Rechtsanwalts- und Kanzlei-Branche scheint das Tabu der Einstiegsgehälter zu bröckeln, so hat beispielsweise der Verlag azur einersiche Übersicht der Einstiegsgehälter für die Juristen-Karriere als Associate oder Syndikusanwalt veröffentlicht („Mit Recht Karriere machen – http://crosswater-job-guide.com/archives/44396)

Wer sich als Bewerber oder Personaler für internationale Gehaltsvergleiche interessiert, kommt eigentlich an den von Indeed.com bereitgestellten Gehaltsinformationen kaum vorbei. Insbesondere in den USA liegen hier umfangreiche Informationen aus Millionen von Stellenanzeigen vor, die in minutenschnelle für eine Gehaltsstrukturanalyse ausgewertet werden können.

Am Beispiel für die Tätigkeit als „Webdesigner“ soll die Vorgehensweise erläutert werden.

  • Die Suche nach Stellenangebote für „Web Designer“ in „California“ (http://www.indeed.com/jobs?q=web+designer&l=California) liefert auf der Trefferliste nicht nur die einzelnen Stellenangebote, sondern ebenfalls eine Übersicht, wieviele Stellenangebote in den einzelnen Gehaltsbandbreiten angeboten werden.
  • Wiederholt man diese Suche nach weiteren geographischen Kriterien, z.B. Stellenangebote im Mittleren Westen der USA oder an der Ostküste, erhält man in minutenschnelle grundlegende Informationen über die Struktur der Gehaltsinformationen, wie sie anhand konkreter Stellenangebote ermittelt werden.
  • Die Darstellung dieser Zahlen als Chart lässt eine sinnvolle Interpretation zu, wo wieviele Stellenangebote in welchen Gehaltsbandbreiten angeboten werden.

 

(Quelle: Indeed.com - Abgefragt am 7.7.2014)
(Quelle: Indeed.com – Abgefragt am 7.7.2014)

 

In Österreich gibt es seit einigen Jahren die gesetzliche Vorschrift, in Stellenanzeigen auch das Einstiegsgehalt zu benennen. Von einer solchen bewerberfreundlichen Regelung am Arbeitsmarkt ist Deutschland natürlich noch weit entfernt. Hierzulande bietet man – etwas verschämt – die wohl am häufigsten genannte Zahl an: „Gehalt nach Vereinbarung“. Auf dieses Feigenblatt könnte Recruiting eigentlich verzichten.

 

Weitere Informationen: Eine Online-Datenbank mit über 28.000 Gehaltsvergleichen können hier abgefragt werden:  http://crosswater-job-guide.com/gehaltsvergleiche

 

 

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert