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Flüchtlinge in Ausbildung und Arbeit bringen

Annelie Buntenbach, Peter Clever
Annelie Buntenbach, Peter Clever

Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit sieht dringenden Handlungsbedarf, die Integrationsbemühungen für Flüchtlinge und Geduldete mit Arbeitsgestattung zu verbessern. In seiner heutigen Sitzung hat er eine Reihe von Empfehlungen beschlossen, die sich an Arbeitsagenturen und Jobcenter und weitere Adressaten gleichermaßen richten.

Die Zahl der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge steigt stark an. Kombiniert mit einer Verkürzung der Wartefrist kommen mehr Asylbewerber, anerkannte Flüchtlinge sowie Geduldete mit Arbeitsgestattung als Kundinnen und Kunden auf Arbeitsagenturen und Jobcenter zu. Der politische Wille Asylbewerber, Flüchtlinge und Geduldete schneller in Ausbildung und in den Arbeitsmarkt zu integrieren, ist in Gesetzesinitiativen sichtbar geworden.

 

„Viele Menschen, die auf der Flucht vor Krieg, Vertreibung oder politischer Verfolgung zu uns kommen, bleiben für längere Zeit oder sogar für immer. Damit sie ihren Lebensunterhalt schnell selbst bestreiten können, braucht es verstärkte Unterstützung und Förderung bei der Arbeitsmarktintegration, insbesondere bei der Sprachförderung, und die gibt es nicht zum Nulltarif“, so Peter Clever, Vorsitzender des BA-Verwaltungsrats.

 

Die BA hat mit dem Modellprojekt „Early Intervention“ erste Erfahrungen mit der Betreuung qualifizierter Flüchtlinge, die zeigen, dass ein zügiger Arbeitsmarktzugang mit einem Mix aus entsprechendem Engagement und Ressourceneinsatz sowie intensiver Netzwerkarbeit gut gelingen kann. „Die Erfahrungen der BA mit dem Modellprojekt ‚Early Intervention‘ sollen nun für einen breiteren Ansatz genutzt werden“, erklärt Annelie Buntenbach, stellvertretende Vorsitzende des BA-Verwaltungsrats.

Der Verwaltungsrat hatte eine Expertengruppe eingesetzt, die Empfehlungen an die Bundesagentur und an weitere wesentliche Akteure erarbeitet hat.

Im Bereich der Bundesagentur wird u.a. Handlungsbedarf bei der Rekrutierung und Qualifizierung von Beratungs- und Vermittlungsfachkräften in diesem Bereich gesehen. Kompetenzfeststellungsverfahren müssen weiterentwickelt und möglichst frühzeitig nach der Ankunft in Deutschland eingesetzt werden. Bei einem Zuständigkeitswechsel von Kundinnen und Kunden von der Agentur zum Jobcenter muss ein  reibungsloser Übergang mit einem umfassenden Informationsaustausch erfolgen. Die Netzwerkarbeit mit wichtigen Partnern wie z.B. dem Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) sollte intensiviert werden, um den Wissensaustausch zu stärken.

An weitere Verantwortliche werden u.a. folgende Empfehlungen gerichtet: Bei einer steigenden Anzahl von Flüchtlingen muss eine adäquate  finanzielle Ausstattung in der Arbeitslosenversicherung und in der Grundsicherung sichergestellt sein. Bereitstellung eines Grundangebots einer neu strukturierten Deutschförderung in einer Größenordnung von 300 Millionen Euro aus Steuermitteln; ausbildungsbegleitende Hilfe für Geduldete ohne Arbeitsverbot sowie Aufenthaltsgarantien während einer beruflichen Ausbildung und nach deren Abschluss.

 

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