Frühe Eingliederungsvereinbarungen und zusätzliche Aktionspläne verhelfen den meisten Arbeitsuchenden nicht schneller zu einem Job
Eingliederungsvereinbarungen dokumentieren die Eigenbemühungen von Arbeitsuchenden bei der Jobsuche und die Unterstützungsleistungen durch die Arbeitsvermittlung. Ein Forscherteam des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), der University of Bristol und des Centre de Recherche en Economie et Statistique (CREST) hat untersucht, ob ein möglichst frühzeitiger Abschluss der Eingliederungsvereinbarung die Beschäftigungschancen verbessert. Zugleich wurde mit den so genannten Aktionsplänen ein weiteres Instrument erprobt, das die Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann.
Der Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, der Zeitpunkt des Abschlusses wurde aber im Jahr 2015 flexibilisiert. Die in einem Modellversuch in fünf Arbeitsagenturen erprobten Aktionspläne sind dagegen nicht gesetzlich vorgegeben. Anders als die Eingliederungsvereinbarungen werden die Aktionspläne zudem von den Arbeitsuchenden alleine ausgefüllt. Die Aktionspläne sollen den Arbeitsuchenden helfen, sich über die eigenen Ziele, Stärken, mögliche Hürden bei der Stellensuche und denkbare Alternativen Klarheit zu verschaffen.
Betrachtet man die in der Studie erfassten Arbeitsuchenden insgesamt, haben weder der Aktionsplan noch der Zeitpunkt des Abschlusses der Eingliederungsvereinbarung einen statistisch signifikanten Effekt auf die Arbeitsmarktchancen. Leicht positive Effekte weist die Kombination eines Aktionsplans mit einer frühen Eingliederungsvereinbarung nur bei Personen auf, die in den Vorjahren Arbeitslosengeld II bezogen oder an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilgenommen haben, also eher zu den Arbeitsuchenden zählen, die sich am Arbeitsmarkt nicht so leicht taten.
In einer begleitenden qualitativen Befragung von Vermittlungsfachkräften berichteten diese sowohl von Vorteilen als auch von Schwierigkeiten im Umgang mit den Aktionsplänen. Für die Vermittler können diese eine Informationsquelle sein und den Arbeitsuchenden Orientierung geben, bei den Arbeitsuchenden aber zugleich unrealistische Erwartungen wecken, sagten die befragten Vermittler. Das Forscherteam empfiehlt aufgrund der Studienergebnisse auch keine verbindliche Einführung der Aktionspläne. Arbeitsvermittler könnten diese aber bei Bedarf in den Beratungsprozess integrieren.
Die Studie ist im Internet abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2018/kb1718.pdf. In ihr wurden Arbeitsuchende erfasst, die am Tag der Arbeitsuchendmeldung beschäftigt und folglich noch nicht arbeitslos waren. Frühere Studien zur Wirkung des Zeitpunkts eines Abschlusses der Eingliederungsvereinbarungen mit Arbeitslosen zeigten bereits ähnliche Ergebnisse.
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)
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