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Kienbaum und Flick Gocke Schaumburg begleiten erste Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes

Kienbaum und Flick Gocke Schaumburg haben im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam die erste Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes begleitet. Der Abschlussbericht wird am 10. Juli 2019 veröffentlicht. Die Ergebnisse werden zudem im Oktober im Rahmen einer Fachtagung des Familienministeriums vorgestellt.

Das im Juli 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (EntgTranspG) sieht eine regelmäßige Überprüfung zur Wirksamkeit des Gesetzes und eine Berichterstattung über die Entwicklung des Entgeltgleichheitsgebots in kleineren Betrieben vor.

Judith Michels

Im Mittelpunkt des Evaluationsprojekts standen entsprechend die Erhebung und Auswertung der unmittelbaren und mittelbaren Folgen des EntgTranspG für Arbeitgeber in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, ihre Beschäftigten sowie betriebliche Interessenvertretungen. Darüber hinaus wurde untersucht, wie sich das Gesetz möglicherweise auf Entgelte und Entgeltregelungen auswirkt und wie die Instrumente des EntgTranspG in der Praxis umgesetzt und angewendet werden.

„Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft. Auch wenn die Evaluierungsergebnisse darauf hindeuten, dass durch die Anwendung des Entgelttransparenzgesetzes bislang nur kleinere Beiträge zu den einst gesetzten Zielen erreicht werden konnten, ist durch Inkrafttreten des Gesetzes die Aufmerksamkeit und Bedeutung des Themas noch einmal gestiegen“, so Judith Michels, Projektleiterin der Evaluation und Senior Manager im Bereich Public & Non-Profit bei Kienbaum.

 

„Der ersten Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes kommt eine besondere Bedeutung zu“, erklärt Dr. Tobias Nießen, Leiter der Arbeitsrechtspraxis bei Flick Gocke Schaumburg. „Denn die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, auf Basis der ersten Evaluationsergebnisse über weitere erforderliche Schritte zu entscheiden. Insofern wird die Evaluation auch Hinweise auf Handlungsoptionen bringen, mit denen sich die Regierungsparteien anschließend befassen werden.“

Hintergrund

Ziel des Entgelttransparenzgesetzes ist es, den bestehenden Rechtsrahmen für eine umfassende Durchsetzung von Entgelttransparenz und Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern verbessern. Es beinhaltet zu diesem Zweck drei neu geschaffene Instrumente: ein betriebliches Prüfverfahren, mit dem Arbeitgeber ihre Entgeltregelungen im Hinblick auf Entgeltdiskriminierung überprüfen sollen, eine Berichtspflicht für Unternehmen mit in der Regel mehr als 500 Mitarbeitern, die zur Erstellung eines Lageberichts verpflichtet sind sowie einen Auskunftsanspruch der Beschäftigten.

Das wichtigste neue Instrument im Entgelttransparenzgesetz ist der Auskunftsanspruch: Beschäftigte in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber können seit dem 6. Januar 2018 von ihrem Arbeitgeber zum einen Auskunft über das Entgelt einer Vergleichstätigkeit verlangen. Zum anderen haben sie Anspruch auf Informationen zu den Kriterien und Verfahren für die Festsetzung ihres eigenen Entgelts sowie für die Festsetzung des Vergleichsentgelts.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

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