Im Jahr 2019 verfügt die Bundesagentur für Arbeit (BA) sowohl bei der beitragsfinanzierten Versicherungsleistung als auch erstmals bei der steuerfinanzierten Grundsicherung über auskömmliche Finanzmittel.
„Obwohl durch die Beitragssatzsenkung rund sechs Milliarden Euro weniger eingenommen werden, steht weiterhin ausreichend Geld für die Finanzierung von Fördermaßnahmen in der Arbeitslosenversicherung zur Verfügung. Das neue Budget für die Grundsicherung trägt dem Umstand Rechnung, dass wir mit unseren Kolleginnen und Kollegen in den Jobcentern zur sozialen Sicherung von rund sechs Millionen Menschen beitragen – und das unter schwierigen Bedingungen. Außerdem wissen wir, dass mit intensiver Betreuung der Menschen und deren Familien Erfolge im Bereich Langzeitarbeitslosigkeit und Prävention erzielt werden können,“ so BA-Finanzvorstand Valerie Holsboer.
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