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Das Jahr der Chancen für Arbeitslose und Beitragszahler

Im Jahr 2019 verfügt die Bundesagentur für Arbeit (BA) sowohl bei der beitragsfinanzierten Versicherungsleistung als auch erstmals bei der steuerfinanzierten Grundsicherung über auskömmliche Finanzmittel.

„Obwohl durch die Beitragssatzsenkung rund sechs Milliarden Euro weniger eingenommen werden, steht weiterhin ausreichend Geld für die Finanzierung von Fördermaßnahmen in der Arbeitslosenversicherung zur Verfügung. Das neue Budget für die Grundsicherung trägt dem Umstand Rechnung, dass wir mit unseren Kolleginnen und Kollegen in den Jobcentern zur sozialen Sicherung von rund sechs Millionen Menschen beitragen – und das unter schwierigen Bedingungen. Außerdem wissen wir, dass mit intensiver Betreuung der Menschen und deren Familien Erfolge im Bereich Langzeitarbeitslosigkeit und Prävention erzielt werden können,“ so BA-Finanzvorstand Valerie Holsboer.

Valerie Holsboer

Steuerfinanziert

Der Bund erhöht für das Jahr 2019 die Mittel für Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten der Jobcenter um insgesamt zehn Prozent bzw. rund eine Milliarde Euro auf 10,4 Milliarden Euro.

Das Budget für Eingliederungsleistungen wird im Vergleich zum Vorjahr um über 400 Millionen Euro erhöht. Damit können die Jobcenter Weiterbildungen und Maßnahmen finanzieren sowie Zuschüsse an Arbeitgeber zahlen. Darin enthalten sind ebenfalls die Investitionen für den Sozialen Arbeitsmarkt (rund 900 Millionen Euro), den die Jobcenter ab dem 1. Januar 2019 nutzen können. Zusätzlich können bis zu 700 Millionen Euro aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer eingesetzt werden: Bei diesem neuen Finanzierungsinstrument handelt es sich um eingesparte Mittel aus dem Arbeitslosengeld II, die für die Finanzierung des Sozialen Arbeitsmarktes verwendet werden können.

Das Budget für Verwaltungsaufgaben (Personal- und Sachausgaben) der Jobcenter 2019 beträgt 5,5 Milliarden Euro und steigt damit um rund 500 Millionen Euro.

Beitragsfinanziert

Die BA setzt mit ihrem beitragsfinanzierten Haushalt in der Arbeitslosenversicherung für 2019 wichtige Impulse für Weiterbildung und Qualifizierung. Die Finanzmittel für die Weiterbildungsförderung werden im BA-Haushalt von 1,66 Milliarden auf 2,10 Milliarden Euro aufgestockt. Für alle arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind im Haushalt im kommenden Jahr rund 10 Milliarden Euro vorgesehen.

Die Finanzen 2019 im Überblick:

Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bundeshaushalt / Steuermittel)

Arbeitslosengeld II: 20,6 Milliarden Euro (darunter: Passiv-Aktiv-Tausch: 0,7 Milliarden Euro)

Eingliederungsleistungen: 4,9 Milliarden Euro

Verwaltungsausgaben: 5,5 Milliarden Euro (inklusive Ausgabemittelreste)

Arbeitslosenversicherung (BA-Haushalt/Beitragsmittel)

Arbeitslosengeld I: 14,4 Milliarden Euro

Aktive Arbeitsförderung: 10 Milliarden Euro

Einnahmen: 35,1 Milliarden Euro

Ausgaben: 34,5 Milliarden Euro

 

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