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Auf leisen Sohlen zum modernen Look: Die Jobbörse der Arbeitsagentur im neuen Erscheinungsbild

Bea, Avatar der Arbeitsagentur
Bea, Avatar der Arbeitsagentur

Es war eine stille Beerdigung. Beigesetzt im engsten Familienkreis wurde Bea, auch als Avatar der Jobbörse der Arbeitsagentur in Nürnberg bekannt. Das Licht der Welt erblickte Bea am 1. Dezember 2003, die Augen der Recruiting-Welt und der Medien-Paparazzi waren damals auf sie gerichtet, ihren Start in die Welt der Arbeitsvermittlung machte Schlagzeilen in den Print-Medien und in den Nachrichten-Sendungen der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten.

Nun wurde Bea still und heimlich beigesetzt, nach einem kurzen, intensiven Dasein in der virtuellen Welt – sie wurde nur knapp 5 Jahre alt, verschwand aber schon früher aus den Augen der Öffentlichkeit. Heute, im August 2009, inmitten des Medien-Sommerlochs ist die Jobbörse der Arbeitsagentur mit einem neuen Erscheinungsbild fast unbemerkt an den Start gegangen.

Auf ungewohnte Weise vollführt die Arbeitsagentur den neuen Internetauftritt – ein Relaunch auf leisen Sohlen. Man ist fast dankbar, dass es auch ohne großes Trara aus Nürnberg geht, aber das kann sich noch ändern.

Das Erscheinungsbild der neuen Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit ist insgesamt leichter und offener gestaltet – ganz im Trend der neuen Web-2.0 Design-Konzepte. Und erstmals hat die Arbeitsagentur ihren sonst von Chef Frank-J. Weise strapaziertes Versprechen nach mehr Transparenz auch bei der neuen Jobbörse umgesetzt. Auf der Startseite prangt unübersehbar der Zustand des virtuellen Arbeitsmarkts, fast ist man an die immer schneller tickende Schuldenuhr des Steuerzahlerbundes in Wiesbaden erinnert.

• 3.820.574 Bewerberprofile

• 416.156 Stellen

• 125.667 Ausbildungsstellen ( Stand:23.08.2009)

Dabei gilt es zu beachten, dass die Bundesagentur eine nicht ganz branchenübliche Zählweise bei den Stellenangeboten praktiziert. Für die Bundesagentur für Arbeit ist es wichtig, nicht nur die Anzahl der Stellenanzeigen zu zählen, sondern die genaue Anzahl der in den Anzeigen angebotenen Stellen oder Positionen zu ermitteln.

Auch auf einem anderen Gebiet hat die Arbeitsagentur zugelegt. In der bisherigen Version praktizierte die Bundesagentur eine Suchblockade, d.h. es wurden für eine Suchabfrage maximal 100 Treffer angezeigt. Die BA begründete dies schon früher so:

„ … in der JOBBÖRSE der BA werden maximal 100 Angebote angezeigt, da ansonsten eine Passgenauigkeit der Ergebnisse zu der Suchanfrage nicht mehr gegeben ist. Mithilfe weiterer Funktionen, kann die Suche weiter eingeschränkt werden, so dass für Arbeitgeber bzw. Bewerber eine übersichtliche passgenaue Ergebnisliste angezeigt wird und sich die Suche nach Personal bzw. einer neuen Stelle effektiv und mit wenig Zeitaufwand durchführen lässt“.

Immerhin hat die BA jetzt mit dem Relaunch ihrer Jobbörse dieses Limit von 100 auf 200 Angebote erweitert. Bedauerlicherweise praktizieren auch wenige andere Jobbörse eine derartige Einschränkung bei der Trefferanzeige:

• Berufsstart.de blockiert die Suche nach 300 Treffern, zeigt jedoch dann nur die ersten 60 der passenden Stellenanzeigen an

• Die Arbeitsagentur liefert in der neuen Version der Jobbörse jetzt 200 Treffer

• Das auf Fach- und Führungskräfte spezialisierte Karriereportal Jobware.de blockiert die Suche bei mehr als 500 Treffern

• Jobscout24 schränkt die Trefferanzahl bei 500 Stellenanzeigen ein

• Stellenanzeigen.de liefert maximal 3.000 Treffer pro Suchvorgang

• Monster Deutschland begrenzt die Trefferanzahl bei 5.000 passenden Stellenanzeigen, wobei das Karriere-Portal Jobpilot.de – aus dem gleichen Unternehmen – in einer früheren Version alle gefundenen Stellenanzeigen zeigt, jedoch diese unendliche Transparenz jetzt auf 1.000 Treffer limitiert.

Glücklicherweise verzichtet die überwiegende Mehrheit der Jobbörsen in Deutschland auf solche Barrieren bei der Jobsuche. Das Regionale Städteportal meinestadt.de verzeichnet in ihrem Stellenportal zur Zeit knapp 240.000 Stellenanzeigen – neben den eigenen Top-Jobangeboten stammt ein grosser Anteil der Stellenangebote direkt vom Kooperationspartner, der Bundesagentur für Arbeit. Stellensuchende können diese von Anfang bis Ende ohne Einschränkungen und Barrieren durchsuchen – Zeit und Geduld natürlich vorausgesetzt.

Im Gegensatz zur Bundesagentur für Arbeit haben es die IT-Experten der Europäischen Kommission bei der technischen Umsetzung der EU-weiten Jobbörse, dem EURES-Portal geschafft, auf solche Einschränkungen zu verzichten. Sie erklären auch, dass ihre Zählweise auf der Anzahl der publizierten Stellenanzeigen basiert und stellen klar: „Please note that a job vacancy can contain more than one post.“ Im Klartext: eine Stellenanzeige kann mehrere offene Positionen beinhalten. So liefert das EURES-Job-Portal für Deutschland die Zahl von 174.763 Stellenanzeigen, für alle EU-Mitgliedsländer werden (Stand 23.8.2009) über 800.000 Stellenanzeigen bereit gestellt. Übrigens beliefert die Bundesagentur für Arbeit ihren Jobbörsen-Datenbestand automatisch an EURES. So bleibt es verwunderlich, dass die Arbeitsagentur eine andere Zählweise als ihre EU-Kollegen anwenden.

Der neue Look der BA-Jobbörse
Der neue Look der BA-Jobbörse

Subtile Superlative

Noch hat keine Pressemeldung der Bundesagentur für Arbeit die Jobbörsen-Wiedergeburt gefeiert – doch die Macher der neuen Jobbörse der Arbeitsagentur konnten auf ihre Geltungssucht nicht verzichten und haben auf subtile Weise ihrem Ehrgeiz Tribut gezollt. Eigentlich sollte es gerade umgekehrt sein: Eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung wird letztlich daran gemessen, daß es wenige Stellensuchende bzw. Arbeitslose gibt und daß die Anzahl der offenen Stellen so niedrig wie möglich sind, weil diese schnelle besetzt werden.

Dessen ungeachtet postulieren die Jobbörsen-Macher den Anspruch „Deutschlands größtes Job-Portal“ zu sein, und zwar nicht plakativ auf der Startseite der Jobbörse, sondern ganz subtil versteckt in der Titel-Bezeichnung der HTML-Codierung. Diese wird dann nicht beim Aufruf der Jobbörse angezeigt, jedoch greifen Suchmaschinengiganten wie Bing.com oder Google.com diese Titelbezeichnung auf und zeigen sie in ihren Trefferlisten an.

Deutschlands grösstes Jobbortal
Deutschlands grösstes Jobbortal

Mit dieser Selbstdarstellung scheint sich die Arbeitsagentur in den aktuellen Superlativen-Wettbewerb der Jobbörsen einzureihen, der gegenwärtig an der Public-Relations-Front tobt.

• So erhebt Monster den Anspruch, die bekannteste und meistgenutzte Jobbörse in Deutschland zu sein und stützt sich dabei auf die Ergebnisse einer repräsentativen TNS-Umfrage, in der knapp über 1.000 Teilnehmer befragt wurden.

• Der Wettbewerber Stepstone verzichtet hingegen in ihren Formulierungen auf einen kruden Superlativ, doch an Deutlichkeit lässt es StepStone-Vorstand Frank Hensgens nicht mangeln: „Wir stehen seit einem Jahr ununterbrochen auf der Pole Position hinsichtlich der Reichweite. Damit sind wir Marktführer in einem der wichtigsten KPI´s der Branche. Unser Fazit: Es gibt derzeit keinen besseren Partner für die Rekrutierung von qualifizierten Fach- und Führungskräften als www.stepstone.de. Das wird übrigens auch durch zahlreiche Etatgewinne bestätigt. So konnten wir erst kürzlich mit Ernst & Young, der Daimler AG sowie der Rheinmetall AG erneut renommierte Kunden gewinnen, die sich exklusiv für StepStone entschieden haben”, so Frank Hensgens, Vorstand der StepStone Deutschland AG.

Und in den Google-Anzeigen stellt StepStone sich ganz klar dar: „Nutzen Sie Stepstone – beliebteste Karriere-Webseite Deutschlands“. Doch dieser Claim basiert nicht auf dem Anspruchsdenken der Stepstone-Marketeers, sondern ist das Ergebnis einer Online-Umfrage von MetrixLab, einer grossen Online-Research Agentur in Europa.

Realistischer stellt Michael Weideneder auf der Webseite von Stellenanzeigen.de – auch ein früherer Gewinner als „beliebteste Webseite“ – seine Jobbörse dar: „stellenanzeigen.de, 1995 gegründet, gehört mit über 1.300.000 Visits monatlich und mehr als 470.000 registrierten Usern zu den führenden Online-Stellenbörsen für Fach- und Führungskräfte in Deutschland.“

Wo (noch) kein Kläger ist, ist auch (noch) kein Richter

Hinter den Kulissen des Wettbewerbs ist es durchaus üblich, dass Markteilnehmer ihren Wettbewerber gelegentlich die Einhaltung der Vorschriften des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abverlangen. Problematisch sind im Zusammenhang mit den Werbeaussagen einiger Jobbörsen besonders irreführende Alleinstellungsbehauptungen. Vor einigen Jahren kam es wieder einmal zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung unter den Wettbewerben im Jobbörsen-Markt. Nach den üblichen juristischen Vorspielen wie z.B. Abmahnungen musste das Landgericht München Klartext reden und der Vorsitzende Richter begründete das Verbot von unlauteren Werbeaussagen:

„Richter Brackmann führte in der Urteilsbegründung aus, daß (bei einem Verstoß gegen das UWG) nicht schon die Glaubhaftmachung der Spitzenstellungswerbeaussage gemäß einzelner Kriterien genügt. Wer nach allen Kriterien eindeutig eine Spitzenposition nachweisen kann, darf mit dieser auch werben. Dies ist jedoch in der noch jungen Branche der Jobbörsen schwierig, da nicht eindeutig ist, welche Kriterien maßgeblich sind und wie man diese mißt. Wer eine Spitzenstellungsbehauptung in bezug auf ein bestimmtes Kriterium tätigt, muss glaubhaft machen können, dass ihm diese Spitzenstellung in bezug auf das benannte Kriterium auch zukommt.“

Wer pauschal behauptet, eine Position X einzunehmen, muss glaubhaft machen können, dass er nach allen maßgeblichen Kriterien die Nr. X ist. Derjenige, der die Spitzenstellung behauptet, hat die Beweislast. Als Verstoß genüge es schon, wenn in der Werbung auf keine einzelnen Kriterien, wie z.B. die Zahl der Stellenanzeigen, Zahl der Nutzer bzw. Webseitenzugriffe hingewiesen wird, oder wenn sich der Werbende ganz allgemein unter den Online-Stellenbörsen die Nummer 2 zuspricht.

Es bleibt abzuwarten, ob und wie etwaige juristische Scharmützel fortgesetzt werden. Für die über 3,8 Millionen bei der BA registrierten Stellensuchenden spielt das wohl keine Rolle. Sie dürften das neue und leichtere Erscheinungsbild der BA-Jobbörse erfreuen – doch entscheidend ist es, ob sie am Arbeitsmarkt auch eine adäquate Stelle finden werden.

Weiterführende Links:

„Reklamesprüche von Recruitingbörsen fallen bei Richter in Ungnade – Landgerichte in München und Hamburg verbieten unlauteren Wettbewerb“

http://www.crosswater-systems.com/ej_news_2005_06z_UWG.htm

Kooperationspartner der Arbeitsagentur-Jobbörse: Die Arbeitsagentur tauscht in einem automatisierten Datentransferverfahren Stellenangebote mit anderen Jobbörsen aus, sogenannte „Kooperationspartner“. Ziel dieses Datenaustauschs ist es, die Auffindbarkeit einer Stellenanzeige (bzw. deren Reichweite) zu erhöhen, indem die Anzeige nicht nur bei der Jobbörse der Arbeitsagentur erscheint, sondern auch in einem „Netzwerk der Kooperationspartner“.

Liste der Kooperationspartner der BA-Jobbörse:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26984/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A042-Vermittlung/Allgemein/Kooperierende-Stellenboersen.html


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