Arbeitsmarkt Nachrichten

BVTB will entlassene Beschäftigte nicht in Strukturtransfergesellschaften „parken“

Michael Wacker: Erfolgreicher Beschäftigtentransfer braucht arbeitsmarktnahe Qualifizierung, schließt Rückkehrmöglichkeit aus und funktioniert in 12 Monaten

Hürth, 25. Juni 2009 – Der Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer (BVTB) spricht sich gegen Strukturtransfergesellschaften aus, in denen Beschäftigte während der Wirtschaftskrise „geparkt“ werden sollen. Nach den Vorschlägen der Tarifparteien der Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen sollen gekündigte Beschäftigte in externe Transfereinrichtungen abgegeben werden können, in denen sie schwerpunktmäßig qualifiziert werden und aus denen sie nach bis zu 24 Monaten in ihr altes Unternehmen zurückkehren können.

„Solche Strukturtransfergesellschaften wären in der aktuellen Wirtschaftskrise ein Schritt in die falsche Richtung“, sagt Michael Wacker, Vorstandsmitglied des BVTB. Der Verband begrüßt, dass der Beschäftigtentransfer und seine Instrumente in diesen Tagen einen großen Stellenwert in der arbeitsmarktpolitischen Diskussion einnehmen. Doch sind nach seiner Erfahrung die mit dem Beschäftigtentransfer zu Recht verbundenen Hoffnungen so wertvoll, dass sie nicht durch vorschnelle Verbreitung beschädigt werden dürfen. „Der Transfer entfaltet sein Können bei strukturellen Brüchen im Wirtschaftssystem. Die aktuelle Krise jedoch hat ihren Ursprung im Bankensystem“, betont Michael Wacker.

Nach Auffassung des BVTB beruht der Erfolg von Transferagenturen und Transfergesellschaften auf ihrer Philosophie des Erhalts und Ausbaus größtmöglicher Arbeitsmarktnähe. In den ausgelagerten Strukturtransfergesellschaften hingegen werden de Betroffenen arbeitsplatz- und unternehmensfern qualifiziert. Das entwertet deren berufliche Erfahrungen und fachliche Kompetenzen und entfremdet sie von ihren Betrieben, da sie mit Ausnahme der Fortbildungszeit zu Hause sitzen. Die Unternehmen selbst werden kurzfristig zwar von Personalkosten entlastet. Auf lange Sicht jedoch schwächen sie in Zeiten des demografischen Wandels und Fachkräftemangels ihre strategische Leistungsfähigkeit.

Auch die Aufhebung des Rückkehrverbots in das abgebende Unternehmen sieht der BVTB kritisch. „Das Rückkehrverbot ist ein wichtiges psychologisches Moment. Es hilft den Betroffenen, sich von ihren alten Unternehmen zu lösen und ist damit Ausgangspunkt für aktive Neuorientierung am Arbeitsmarkt“, stellt Arbeitsmarktexperte Michael Wacker fest. Darüber hinaus verhindert das Rückkehrverbot, dass Unternehmen ihre Personalrisiken in schlechten Zeiten auf die Allgemeinheit abwälzen, in guten Tagen dann aber wieder die Vorteile aus einer Förderung ziehen.

Nach der Erfahrung des BVTB ist für den Transferprozess der gegenwärtige Zeitrahmen von 12 Monaten ausreichend. Die vorgeschlagene Verlängerung auf 24 Monate verbessert die Vermittlungsquote nicht. Im Gegenteil: Die Erfahrung zeigt, dass der Beschäftigtentransfer bei langer Laufzeit als Frühverrentungsinstrument missbraucht wird.
Der Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer (www.bvtb.de) entwickelt die Instrumente des Beschäftigtentransfers weiter, fördert ihren Einsatz und vertritt sie in der Öffentlichkeit. Er setzt Standards für die Beratung sowie Projektsteuerung und -abwicklung, um die Qualität und Transparenz des Beschäftigtentransfers in der Breite zu gewährleisten und seine Verantwortung gegenüber Teilnehmern, Personal abgebenden Unternehmen und der öffentlichen Hand zu sichern. Ein zertifiziertes Zulassungsverfahren lässt nur Transferanbieter im BVTB zu, die die hohen Standards des „Qualitätslabels BT“ erfüllen.

Weitere Informationen: BVTB Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer e.V. Chemiepark Knapsack, Industriestraße / Geb. 0196, 50354 Hürth, Tel. 02233 48-6484, Fax: 02233 48-946484, E-Mail: info@bvtb.de, Web: www.bvtb.de

PR-Agentur: euro.marcom dripke.pr, Tel. +49 611 97315-0, E-Mail: team@euromarcom.de

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