Elektronische Ausfüllhilfe der Bundesagentur für Arbeit (BA) erleichtert die Beantragung von Grundsicherungsleistungen
Auch in englischer, türkischer und russischer Sprache verfügbar
Aktuelle Kundenbefragungen in den Jobcentern zeigen, dass die Beantragung von Grundsicherungsleistungen („Hartz IV“) immer noch als zu unverständlich und schwierig wahrgenommen wird. Darauf hat die BA reagiert und stellt Kunden bei der Beantragung von Leistungen der Grundsicherung eine überarbeitete elektronische Ausfüllhilfe zur Seite. Die Anleitung erklärt Schritt für Schritt, welche Informationen im Antrag an welcher Stelle benötigt werden und welche Angaben unverzichtbar sind. Neben den Tipps zum Ausfüllen des Antrags, werden verschiedene Begriffe aus dem Bereich des Arbeitslosengeldes II einfach erklärt und es wird auf Merkblätter und weiterführende Informationen verwiesen. Die Hinweise werden laut gesprochen und gleichzeitig am Bildschirm angezeigt. Jeder Nutzer kann die Geschwindigkeit der Antragstellung selbst bestimmen, zwischendurch eine Pause einlegen oder einfach am nächsten Tag fortfahren. Die elektronische Ausfüllhilfe steht auch in englischer, türkischer oder russischer Sprache zur Verfügung.
„Staatliche Leistungen zu beantragen fällt zugegebenermaßen nicht immer leicht. Gerade dann, wenn der Antrag, wie zum Beispiel auf Leistungen der Grundsicherung, mehrere Seiten umfasst. Aber ein Gesetz in eine für jeden verständliche Sprache zu übersetzen, ist auch nicht einfach. Wir arbeiten ständig daran, unsere Bescheide und Vordrucke einfach und bürgerfreundlich zu gestalten und die elektronische Antragsunterstützung ist ein weiterer Baustein“, so Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung der BA. „Wir nehmen die Rückmeldungen und Befragungen unserer Kunden sehr ernst und setzen uns intensiv damit auseinander. Nur so können wir Schwachpunkte erkennen und unser Angebot besser an den Bedürfnissen der Kunden orientieren.“
Die elektronische Ausfüllhilfe im Internet finden Sie unter www.arbeitsagentur.de >Formulare >Formulare für Bürgerinnen und Bürger >Arbeitslosengeld II
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