Nachrichten

Nach den Kürzungen beim Gründungszuschuss: Die zehn besten Tipps für Gründer

Dr. Andreas Lutz

Die Bundesregierung will Milliarden sparen durch Kürzungen beim Gründungszuschuss. Was können Gründungswillige tun, um sich trotzdem auch in Zukunft erfolgreich selbständig zu machen? Buchautor Dr. Andreas Lutz (gruendungszuschuss.de) gibt zehn Tipps.

 

„Der Gründungszuschuss beträgt künftig noch immer bis zu 18.000 Euro und bleibt ganz entscheidend für den Erfolg des Vorhabens. Allerdings wird ihn nicht mehr jeder bekommen. Wer es richtig angeht, hat aber auch künftig gute Chancen auf die Förderung.“


1. Bei konkreten Gründungsplänen: vor dem Stichtag gründen
Wer mit seinen Gründungsplänen schon weit fortgeschritten ist, nutzt am besten die Chance, die Förderung noch in ihrer bisherigen Form zu beantragen. Entscheidend ist das Gründungsdatum, also die Anmeldung beim Gewerbe- bzw. Finanzamt. Wer die Frist nicht einhalten kann, sollte die folgenden Tipps beachten.

2. Richtiger Umgang mit der Arbeitsagentur
Die Berater bei den Arbeitsagenturen werden aktiv nach Ablehnungsgründen suchen, um die ihnen vorgegebenen Sparziele (Budgetkürzung um 74 Prozent) zu erreichen. Es wird noch wichtiger als bisher, formale Fehler zu vermeiden, die persönliche Eignung überzeugend darzustellen sowie die Gründungsentscheidung und -motivation richtig zu begründen, damit Ihr Antrag bewilligt wird.

3. Überzeugenden Businessplan schreiben
Ein überzeugender Businessplan wird noch wichtiger als bisher. Sie weisen damit nach, dass Sie nach einer überschaubaren Zeit von den selbständigen Einkünften leben können. Sie dürfen aber auch nicht zu optimistisch planen, da die Arbeitsagentur sonst zum Schluss kommt, dass Sie gar keine Förderung benötigen.

4. Nicht gleich aufgeben
Wenn der Antrag trotz guter Qualität des Vorhabens abgelehnt wird, sollten Sie nicht aufgeben. Es bestehen gute Aussichten, über Widerspruch und ggf. Sozialgerichtsverfahren doch noch zur Förderung zu kommen. Viele Arbeitsagenturen werden im Zweifel zunächst ablehnen – in der Hoffnung, dass nur ein Teil der Betroffenen Widerspruch einlegt.

5. Gründungszeitpunkt an die Kassenlage anpassen
Der Gründungszuschuss wird zur Ermessensleistung. Wenn das vorgesehene Budget zur Neige geht, müssen mehr oder sogar alle Anträge abgelehnt werden, bis wieder neue Mittel zur Verfügung stehen. Wer zum richtigen Zeitpunkt gründet bzw. den Antrag stellt, kann seine Chancen verbessern.

6. Richtige Wahl der fachkundigen Stelle
Der Businessplan muss auch künftig durch eine fachkundige Stelle geprüft werden. Durch das Ermessensprinzip wird es regional erhebliche Unterschiede geben: Eine Arbeitsagentur mag auf einen Aspekt der Planung Wert legen, der in einer anderen Region eher schädlich ist. Auch können sich die Kriterien immer wieder ändern. Andreas Lutz dazu: „Wir empfehlen unseren Kunden ausschließlich erfahrene Existenzgründungsberater, die die Verhältnisse vor Ort gut kennen und mit allen Formalitäten vertraut sind.“
Vorsicht ist angebracht in Bezug auf Steuerberater, da viele Arbeitsagenturen hier Interessenkonflikte vermuten, wie vor kurzem eine Studie der Bundesagentur für Arbeit ergab.

7. Zusätzlichen Finanzbedarf durch Mikrokredite oder Bankdarlehen decken
Wenn der Gründungszuschuss kürzer gezahlt wird oder gar nicht zur Verfügung steht, werden zusätzliche Finanzierungsquellen nötig, zum Beispiel Mikrokredite. In der ersten Stufe erhält man zwar in der Regel „nur“ einige tausend Euro, bei zuverlässiger Rückzahlung sind in weiteren Stufen dann aber bis zu 20.000 Euro möglich – gerade dann, wenn das Geld wirklich gebraucht wird. Deutlich aufwändiger ist das Beantragen eines von der KfW geförderten Darlehens, da hier zunächst die Hausbank zu überzeugen ist.

8. Frühzeitig mit der Vorbereitung beginnen
Künftig muss man fünf Monate vor Auslaufen des Arbeitslosengeld-I-Anspruchs gründen, um Gründungszuschuss zu erhalten. Dem Gründer bleiben also typischerweise sieben Monate ab Beginn der Arbeitslosigkeit. Das heißt: Frühzeitig mit den Vorbereitungen beginnen, um nicht unter Zeitdruck zu geraten. Notfalls sollten Sie den Bezug des Arbeitslosengelds einige Zeit ruhen lassen.

9. Vom ersten Tag an Umsätze generieren
Die Basisförderung (Arbeitslosengeld + 300 Euro Pauschale) wird künftig nur noch sechs statt neun Monate bezahlt. Reicht der Gewinn dann schon zur Deckung des Lebensunterhalts oder müssen Sie noch aus privaten Ersparnissen „zubuttern“? Beginnen Sie schon vor der Gründung mit dem Akquirieren, so dass Sie schon im ersten Monat Rechnungen stellen können. Bis die Rechnungen bezahlt sind, dauert es noch lange genug.

10. Geförderte Beratung in Anspruch nehmen
Gründer, die Beratung in Anspruch nehmen, sind erfolgreicher und erreichen den Break-even schneller. Deshalb fördert der Staat Beratung vor und nach der Gründung mit einer Vielzahl von Programmen und übernimmt 50 bis 90 Prozent der Kosten. Ein erfahrener Berater kann die Chancen, den Gründungszuschuss oder eine zusätzliche Finanzierung zu erhalten, deutlich verbessern. Die Bewilligung des Gründungszuschusses wiederum ist Voraussetzung für ein gefördertes Gründercoaching nach der Gründung.

 

gruendungszuschuss.de informiert unter der Nummer 089 44769650, welche Förderprogramme im Einzelfall möglich sind, und empfiehlt erfahrene Berater mit gutem Ruf in der jeweiligen Region. gruendungszuschuss.de ist die führende Website zum Thema Existenzgründungsförderung in Deutschland. Betreiber ist Dr. Andreas Lutz, der u.a. Autor des Standardwerks „Gründungszuschuss und Einstiegsgeld“ ist (erscheint am 1.12.2011 in der vierten Auflage).
Für Rückfragen zu den Gesetzesänderungen und ihren Auswirkungen für Betroffene stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Dr. Andreas Lutz, (089) 51 65 79 80 Christian Bussler, (089) 44 40 94 45
presse@gruendungszuschuss.de www.gruendungszuschuss.de/presse

 

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert