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Sozialplan Schlecker: 6-Punktekatalog vorgelegt

Ehingen/Bonn – Angesichts des radikalen Sparprogramms der insolventen Drogeriekette Schlecker haben die Arbeitsmarktexperten der BWA Akademie einen 6-Punktekatalog für den Mitarbeiter-Sozialplan vorgelegt. Vorgesehen sind konkrete Angaben, welche Standorte weg fallen und welche Mitarbeiter direkt vom Stellenabbau betroffen sind. Darüber hinaus muss der Sozialplan laut BWA Akademie auch Fragen zu Fördermitteln, beruflichen Alternativen, dem Qualifizierungsbedarf und Fortbildungsmaßnahmen klären. Darüber hinaus sollte die Vereinbarung auch spezielle Maßnahmen für die betroffenen weiblichen Mitarbeiter beinhalten.

„Trotz der positiven Nachrichten wie der Ankündigung des Mitbewerbers Rossmann, einige Schlecker-Mitarbeiter übernehmen zu wollen, besteht akuter Handlungsbedarf. Solange nicht klar ist, welche 2.400 Filialen geschlossen werden und welche knapp 12.000 Beschäftige das Unternehmen verlassen müssen, demotiviert dies die gesamte Belegschaft – auch die 13.000 Mitarbeiter, die dann im Endeffekt bleiben dürfen“, so BWA-Geschäftsführer Harald Müller. Der Sozialplan gebe allen Mitarbeitern Gewissheit über ihre berufliche Zukunft. Konkrete Perspektiven und mehr Transparenz, wie sie in der Vereinbarung vorgesehen sind, würden nach Ansicht von Müller die Motivation und Kooperationsbereitschaft von Mitarbeitern, Betriebsräten und Gewerkschaften gegenüber Schlecker und Insolvenzverwalter Geiwitz stark erhöhen. Darüber hinaus würde der Sozialplan aber auch Partnern, der Öffentlichkeit und damit den Kunden signalisieren, dass die Drogeriekette die weitere Entwicklung im Griff hat, verlässlich bleibt und die Insolvenz transparent kommuniziere.

„Der 6-Punktekatalog ist unserer Ansicht nach das Minimum dessen, was der Sozialplan beinhaltet muss. Jedes weitere Detail konkretisiert natürlich die beruflichen Perspektiven der Belegschaft“, betont der BWA-Geschäftsführer. Gleiches gelte auch für IhrPlatz, wo 142 Filialen geschlossen und etwa 900 Mitarbeiter entlassen werden sollen. Laut BWA sollte der Sozialplan für Schlecker folgenden 6-Punktekatalog mit konkreten Maßnahmen umfassen:

  1. Schlecker muss schnellstmöglich erklären, welche Standorte wegfallen.
  2. Das Unternehmen muss ebenso darlegen, welche Mitarbeiter konkret vom Stellenabbau betroffen sind.
  3. In einem weiteren Schritt muss geklärt werden, für welche Standorte bzw. in welchen Bundesländern Fördermittel wie Länderförderprogramme für die Beratung und Begleitung der Menschen zur Verfügung stehen.
  4. Zudem sollten Perspektiven und berufliche Alternativen mit den betroffenen Mitarbeitern erarbeitet werden. Es gilt, die Arbeitsmarktlage zu prüfen und dementsprechend den Menschen Arbeitsmarktkenntnisse zu vermitteln.
  5. Darüber hinaus gilt es, den Qualifizierungsbedarf frühzeitig zu ermitteln, damit Lücken durch Fortbildungsmaßnahmen schnell geschlossen werden können und die Menschen zügig eine neue Chance bekommen.
  6. Die Tatsache, dass vor allem Frauen von Arbeitslosigkeit betroffen sind, sollte gesondert berücksichtigt werden. Diese sind aufgrund ihrer familiären Situation meist beruflich nicht so flexibel. Hier gilt es, vor allem den regionalen Arbeitsmarkt zu durchleuchten und den Ressourcenbedarf zu ermitteln.

 

Bei der derzeitigen Schlecker-Misere, eine der größten Insolvenzen im deutschen Handel überhaupt, sollte nach Ansicht von BWA zudem die Möglichkeit genutzt werden, die Mitarbeiter mit Hilfe einer, mittlerweile auch von Bundesarbeitsministerin von der Leyen vorgeschlagenen, Transfergesellschaft zu betreuen. Diese sei dringend notwendig zur Qualifikation und Vermittlung der Betroffenen. Jedoch erscheint eine Transfergesellschaft nach Einschätzung des Schlecker-Insolvenzverwalters derzeit nicht alleine durch Schlecker finanzierbar. Dazu benötige es wohl der vom Schlecker-Betriebsrat geforderten Unterstützung durch den Staat.

6-Punkteplan als Perspektive für Schlecker-Mitarbeiter

1. Welche Standorte fallen weg?
2. Welche Mitarbeiter sind vom Stellenabbau betroffen?
3. Welche Fördermittel stehen zur Verfügung?
4. Welche beruflichen Alternativen gibt es für die Mitarbeiter?
5. Qualifizierungsbedarf ermitteln und Fortbildungsmaßnahmen einleiten
6. Spezielle Maßnahmen für die betroffenen weiblichen Mitarbeiter
(c) 2012 BWA Akademie

Die BWA Akademie ist seit über zehn Jahren unter der Führung von Geschäftsführer Harald Müller als Spezialist für Personalentwicklung, Outplacement, Personalberatung und Training sowie für Arbeitsmarktprogramme wie Beschäftigtentransfer erfolgreich. Die BWA versteht sich als neutraler Vermittler zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften zum Vorteil der Arbeitnehmer. Mit Hilfe der BWA haben mehr als zehntausend Arbeitnehmer eine neue berufliche Zukunft gefunden. Das Spektrum reicht von der Begleitung von Change Management-Prozessen über Vermittlung und Coaching von Führungskräften bis hin zur Unterstützung bei der Gründung eines eigenen Unternehmens.

Weitere Informationen: BWA Akademie, Burgstraße 81, 53177 Bonn, Tel.: 0228/323005-0,
E-Mail: info@bwabonn.de, Internet: www.bwabonn.de

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