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Berichterstattung zur Schlecker-Insolvenz: BVTB kritisiert fehlende Sachkompetenz

Gerd Galonska

Dortmund – Der Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer (BVTB) kritisiert scharf die Berichterstattung in Bezug auf die Schlecker-Insolvenz. Vor allem der in den Medien zitierte Dr. Hilmar Schneider vom Institut Zukunft der Arbeit (IZA) gibt dem Verband Anlass zur Kritik. Schneider zieht in seinen Stellungnahmen den Schluss, dass Transfergesellschaften überflüssig seien. Er bezieht sich auf eine veraltete Studie aus 2006 in der er selbst zu der Feststellung kommt: „Um solide Aussagen treffen zu können, bräuchte man schon einen Beobachtungszeitraum von 4 Jahren.“

Für den BVTB Vorsitzenden Gerd Galonska sind Schneiders Äußerungen insgesamt unglaubwürdig: „Ein genauer Blick auf die dünne Datenbasis seiner Studie zeigt, dass wenn man die Ergebnisse Schneiders genau betrachtet, vor der Hartz-Reform eine leichte Schlechterstellung der Transferteilnehmer gemessen wurde, nach der Reform ergibt sich eine – im Vergleich zum ersten Wert – größere Besserstellung der Transferteilnehmer. Der Schluss müsste dann heißen: die Vermittlungsarbeit der Bundesagentur für Arbeit einzustellen, eine Schlussfolgerung die genauso absurd ist wie die zu Transfergesellschaften.“

 

Weiter kritisiert der Verband, dass Schneider in den letzten Jahren weder neuere Erkenntnisse vorgelegt, noch aktuelle Untersuchungsergebnisse berücksichtigt, oder jene Gesetzes-Änderungen wahr genommen habe, in denen die Rahmenbedingungen für Transfergesellschaften strikt vermittlungsorientiert definiert und eine gemeinsame Betreuung von Agentur und Transfergesellschaft festgelegt wurden. „Schneider hat in einer engen Auffassung von Arbeitsmarktpolitik den Erfolg von Transfergesellschaften auf Vermittlungsquoten beschränkt. In seiner Studie nennt er den Maßstab, den er an Transfergesellschaften anlegt: ‚Selbst eine Vermittlungsquote von 100% ist deshalb für sich allein genommen noch kein Qualitätsbeweis.‘ Er würde Gründe finden, warum auch 200% nicht genug wären“, formuliert Galonska.

 

Dass die Beschäftigungsbiographien der Menschen durch die weiter zunehmende Dynamik in globalisierten Arbeitsgesellschaften nicht mehr der Ausnahme- sondern der Regelfall wären, ist für Galonska klar. „Allerdings müssen sich Verbraucher sicher sein können, dass sie individuelle, schnelle und kompetente Unterstützung erhalten, die nachhaltig die Beschäftigungsfähigkeit fördert und sichert. Der Beschäftigtentransfer leistet hier einen wesentlichen und zukunftsorientierten Beitrag.“ Nach Überzeugung des BVTB habe dies allerdings in der Auseinandersetzung im Falle Schlecker angesichts diffuser politikstrategischer Interessen bedauerlicherweise keine zentrale Rolle gespielt.

 

Der Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer (www.bvtb.de) entwickelt die Instrumente des Beschäftigtentransfers weiter, fördert ihren Einsatz und vertritt sie in der Öffentlichkeit. Er setzt Standards für die Beratung sowie Projektsteuerung und -abwicklung, um die Qualität und Transparenz des Beschäftigtentransfers in der Breite zu gewährleisten und seine Verantwortung gegenüber Teilnehmern, Personal abgebenden Unternehmen und der öffentlichen Hand zu sichern. Ein zertifiziertes Zulassungsverfahren lässt nur Transferanbieter im BVTB zu, die die hohen Standards des „Qualitätslabels BT“ erfüllen.

Weitere Informationen: BVTB – Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer e.V., Märkische Straße 8-10, 44135 Dortmund, Tel. 0231-56785-181, Fax: 0231-56785-1181, E-Mail: geschaeftsstelle@bvtb.de, Web: www.bvtb.de

1 Comment

  • Natürlich hat Schneider recht durch die TFG wurde ein Wirtscaftsfaktor künstlich geschaffen. und noch mehr verdienen an den Pleiten

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