Bundesrat beschließt neues Zuwanderungsrecht
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Verdienstgrenzen sinken, Vorrangprüfung entfällt für ITK-Spezialisten
- Mittelstand profitiert besonders von unbürokratischen Regelungen
- Sachsens Innenminister Ulbig: Kluge Köpfe sind willkommen
Berlin. Mit breiter Mehrheit hat der Bundesrat der Hochqualifizierten-Richtlinie zugestimmt und damit den Weg für ein modernes Zuwanderungsrecht in Deutschland frei gemacht. Zu den Neuregelungen gehören niedrigere Verdienstgrenzen, kürzere Entscheidungsfristen der Zuwanderungsbehörden und bessere Perspektiven für den dauerhaften Aufenthalt qualifizierter Zuwanderer. Der Hightech-Verband BITKOM begrüßt, dass die neue Rechtslage insbesondere den Bedürfnissen des Mittelstands entgegen kommt. Dies gilt unter anderem für die neue Einkommensgrenze von 34.800 Euro, die es auch kleineren Unternehmen ermöglicht, IT-Spezialisten aus Ländern außerhalb der EU mit der Perspektive auf eine langfristige Beschäftigung zu rekrutieren.
„Eine erfolgreiche Zuwanderungspolitik braucht transparente Regelungen und kurze Verwaltungswege – gerade mit Blick auf den Mittelstand“, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. So ist die ITK-Branche ist künftig von der Vorrangprüfung ausgenommen, für andere Hochqualifizierte gilt eine maximale Prüfungszeit von zwei Wochen. Dass mittelständische Unternehmen von schlanken Verfahren besonders profitieren, hat die Greencard gezeigt: Fast 60 Prozent aller Arbeitserlaubnisse wurden für Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten erteilt.
Wichtige Impulse für die wirtschaftsorientierte Ausgestaltung der von der EU verabschiedeten Blue-Card-Richtlinie kamen vom Freistaat Sachsen. „Für die sächsischen ITK-Unternehmen ist es wichtig, dass künftig internationale IT-Spezialisten auch für die Arbeitssuche nach Deutschland kommen können“, sagte der sächsische Innenminister Markus Ulbig. „Wir haben stets die Devise verfolgt, klugen Köpfen Türen zu öffnen“, so der Minister nach der Abstimmung in der Länderkammer. In Sachsen sind insbesondere Unternehmen der Halbleiterindustrie angesiedelt, die weltweit nach Spezialisten suchen.
Bundesregierung und Verbände sind nun aufgerufen, die neuen Regelungen bei IT-Spezialisten aus wichtigen Herkunftsländern bekannt zu machen. Gleichzeitig müssen Unternehmen über die neuen Regelungen praxisnah informiert werden. Die Bundesregierung hat die Freischaltung eines neuen Zuwanderungsportals für den Sommer 2012 angekündigt, parallel wird der BITKOM die Unternehmen über den Umgang mit dem neuen Recht informieren.
Der BITKOM vertritt mehr als 1.700 Unternehmen, davon über 1.100 Direktmitglieder mit 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Nahezu alle Global Player sowie 800 Mittelständler und zahlreiche gründergeführte Unternehmen werden durch BITKOM repräsentiert. Hierzu zählen Anbieter von Software & IT-Services, Telekommunikations- und Internetdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien.