Frischgebackene Väter: Stress in Beruf und Familie
Eschborn. Wer nach genommener Elternzeit als Vater den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben plant, hat es nicht leicht. „Es gibt erstaunlich wenig Hilfestellung für Väter, die nach ihrer Elternzeit wieder in den Job zurückkehren“, sagt Personalberaterin Margret Wieczorek. „Dabei sind sie mit zahlreichen Veränderungen konfrontiert. Der Rollentausch ist in vielen Unternehmen immer noch nicht selbstverständlich. So sehen sich Väter nicht nur mit der Verantwortung für Baby und Partnerin konfrontiert, sondern auch mit Erwartungshaltungen am Arbeitsplatz, denen sie gerecht werden müssen. Und nebenbei erwartet der Arbeitgeber das gleiche Maß an Engagement wie zuvor.“
Für frischgebackene Väter, die wieder anfangen zu arbeiten, bietet Monster folgende Tipps:
- Rechte kennen: Kaum jemand kennt alle aktuellen Regelungen zur Elternzeit. Aber es lohnt sich, sich schlau zu machen und zu wissen, welche Rechte Väter haben und was sie beachten müssen. So besteht die Möglichkeit, dass Vater und Mutter gleichzeitig Elternzeit nehmen oder nur einer von beiden. Die Elternzeit muss sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber schriftlich beantragt werden. Insgesamt besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit, bis zum vollendeten dritten Lebensjahr Elternzeit zu nehmen. Davon können 12 Monate auch zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden.
- Flexibel arbeiten: Väter sollten sich über flexible Arbeitszeitmodelle informieren, um den Anschluss am Arbeitsplatz zu behalten. Nach einer schlaflosen Nacht ist es schwer, sich voll auf die Arbeit zu konzentrieren. Einige Arbeitgeber sind sehr offen, wenn es um eine flexible Regelung der Arbeitszeiten geht. Werdende Väter sollten noch vor der Geburt des Kindes bei ihrem Arbeitgeber nachfragen, welche Möglichkeiten, wie beispielsweise Home Office, für sie bestehen.
- Vorab informieren: Die gesetzlichen Regelungen zur Freistellung von Arbeitnehmern bei Krankheit des Kindes sind komplex und hängen von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise der Art des Arbeitsverhältnisses ab. Zudem bestehen in Unternehmen oft individuelle Vorgaben. Daher ist es wichtig, sich bei seinem Arbeitgeber frühzeitig zu informieren, welche Möglichkeiten man im Krankheitsfall des Kindes hat.
- Erholungspausen einlegen: Mit den erholsamen Wochenenden ist es für junge Väter erst einmal vorbei. Zeit, die früher zur Entspannung genutzt werden konnte, ist nun für Verpflichtungen reserviert, die während der Arbeitswoche liegen geblieben sind. Es ist wichtig, sich ab und zu eine Auszeit zu gönnen, mit der Partnerin offen über eine Aufgabenverteilung zu sprechen und bewusst „Verschnaufpausen“ einzulegen.
Monster-Expertenforum „Wiedereinstieg nach einer Auszeit“
Es gibt neben der Elternzeit noch andere Gründe für eine Auszeit. Für alle, die den Wiedereinstieg planen, sei es nach der Babypause, Arbeitslosigkeit, nach der Betreuung Pflegebedürftiger oder längerer Krankheit, bietet Monster das Expertenforum „Wiedereinstieg nach einer Auszeit“ an. Vom 11.07.2012 bis zum 25.07.2012 beantwortet Personalberaterin Margret Wieczorek die Fragen der Nutzer unter http://forum.monster.de/exp99445.
Weitere Informationen zum Thema Elternzeit gibt es im Monster Karrierejournal:
Über Monster Deutschland:
Monster, www.monster.de, ist das bekannteste private Online-Karriereportal in Deutschland* mit einem umfassenden Service- und Informationsprogramm rund um Beruf und Karriere. Das Unternehmen bringt Arbeitgeber und qualifizierte Arbeitskräfte auf allen Karrierestufen zusammen und bietet Jobsuchenden passgenaue Unterstützung für die individuelle Karriereplanung. Firmensitz der Monster Worldwide Deutschland GmbH ist Eschborn bei Frankfurt/Main. Die Monster Worldwide Deutschland GmbH ist ein Tochterunternehmen der Monster Worldwide Inc. mit Sitz in New York. Monster Worldwide ist seit 1994 ein weltweit führendes Portal für Online-Rekrutierung und unterstützt Menschen dabei, ihre Lebensziele zu verwirklichen. Monster Worldwide ist in Märkten in Europa, Nordamerika und Asien präsent. Um mehr über monster.de zu erfahren, besuchen Sie die Website www.monster.de. Informationen über Monster Worldwide, Inc. (NYSE: MWW), finden Sie unter http://about-monster.com.
* Nielsen Studie – November 2011