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Hartz IV Bescheid wird kundenfreundlicher

Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Arbeitslosengeld II-Bewilligungsbescheide überarbeitet

Heinrich Alt, Bundesagentur für Arbeit

Seit 2008 befragt die BA regelmäßig Bezieher von Arbeitslosengeld II zu ihrer Zufriedenheit mit den Dienstleistungsangeboten. Unter anderem fragt sie immer wieder nach der Verständlichkeit des Bewilligungsbescheides. Für die BA ist es eine verantwortungsvolle, jedoch auch schwierige Aufgabe, die komplexe Rechtsmaterie bürgernah und verständlich zu übersetzen. Auch wenn zuletzt fast 90 Prozent der Befragten den Bescheid als verständlich empfanden, gab und gibt es auch kritische Stimmen, insbesondere zur Darstellung und Nachvollziehbarkeit der zustehenden Leistungshöhe.

Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung der BA, nimmt diese Kritik sehr ernst: „Wir wollen natürlich unseren Kunden in der Erklärung der Bescheide soweit wie möglich entgegenkommen. Dennoch wird es den einfachen und optimalen Bescheid nicht geben können. Wir werden immer einen Konflikt zwischen bürgerfreundlichen Formulierungen und rechtlichen Erfordernissen haben. Am Ende müssen unsere Bescheide rechtlich korrekt und gerichtsfest bleiben, auch im Interesse der Kunden.“

 

Die BA hat ganz aktuell den Arbeitslosengeld II-Bewilligungsbescheid und den dazugehörigen Berechnungsbogen nochmals vollständig überarbeitet mit dem Ziel, die Informationen noch übersichtlicher und transparenter darzustellen. Insbesondere die Anrechnung von Einkommen wird nachvollziehbarer. „Viele unserer Kunden sind so genannte Aufstocker, das heißt, sie sind erwerbstätig oder haben anderweitiges Einkommen. Wir erklären ihnen jetzt besser, inwieweit diese Einnahmen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden.“, erläutert Alt.

Ergänzend dazu stehen im Internet erläuternde Hinweise: www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen & Bürger > Arbeitslosigkeit > Grundsicherung > Der Bescheid.

Sollten trotzdem noch Fragen zum Bescheid offen bleiben, können die Kundinnen und Kunden sich natürlich auch weiterhin an ihr zuständiges Jobcenter wenden.

Bundesagentur für Arbeit

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