Vermittlungsausschuss berät über Start-up-Finanzierung
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Plan der Bundesländer zur Besteuerung von Streubesitzerträgen gefährdet Finanzierung von jungen Unternehmen
- Gesetzentwurf der Regierung könnte für zusätzliche Investitionen sorgen
Der Hightech-Verband BITKOM fordert die Bundesländer auf, ihre Pläne zur Besteuerung von Erträgen aus Streubesitzbeteiligungen aufzugeben und die Finanzierung von Start-ups in Deutschland nicht zu erschweren. „Es besteht die Gefahr, dass die in Deutschland ohnehin schwach entwickelte Investorenszene aus privat engagierten Business Angels und anderen Wagniskapitalgebern im Keim erstickt wird“, warnte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf vor der morgigen Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat. „Der Bund darf an dieser Stelle nicht nachgeben. Start-ups sind dringend auf externe Kapitalgeber angewiesen. Viel zu oft müssen die Gründer heute Gründungs- und Wachstumsphase mit ihrem Sparbuch und aus ihrem Familien- und Freundeskreis finanzieren.“
Hintergrund des Streits zwischen Bundesländern und Bundesregierung ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die Richter fordern, dass Deutschland die Besteuerung von Erträgen aus Streubesitzbeteiligungen – also Anteilen an Kapitalgesellschaften von weniger als zehn Prozent des Gesellschaftskapitals – für Anteilseigner aus Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten gleich ausgestaltet. Bisher gilt für deutsche Anteilseigner eine Steuerbefreiung für solche Erträge (Dividenden und Veräußerungsgewinne) nach § 8b des Körperschaftsteuergesetzes. Diese Steuerbefreiung will der Bundesrat aufheben, um die EuGH-Vorgabe umzusetzen. Damit würden künftig deutsche und ausländische Anteilseigner gleichermaßen zur Kasse gebeten. Das käme einer kräftigen Steuererhöhung für deutsche Anteilseigner gleich und würde die Gewinnung von Kapitalgebern für Start-ups weiter erschweren. Dagegen hatten der BITKOM und zahlreiche Gründer im vergangenen Herbst heftig protestiert. Der daraufhin entstandene vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung will die EuGH-Vorgabe erfüllen, indem Anteilseignern aus der EU die in Deutschland einbehaltene Steuer auf Dividenden aus Streubesitzbeteiligungen erstattet wird. Im Ergebnis würden damit deutsche und ausländische Inhaber von Streubesitzbeteiligungen gleich behandelt, ohne dass die deutschen Anteilseigner schlechter gestellt werden. Diesem Gesetzentwurf hatte der Bundesrat jedoch nicht zugestimmt.
„Der Vorschlag der Bundesregierung könnte dazu führen, dass sogar zusätzliche ausländische Kapitalgeber für Investitionen auf dem deutschen Markt gewonnen werden“, sagte Kempf. Es sei kurzsichtig, wenn die Bundesländer dem aus Angst vor kurzfristig geringeren Steuereinnahmen nicht zustimmen würden. „Die Neuregelung könnte für einen kräftigen Impuls bei der Finanzierung junger Unternehmen mit Beteiligungskapital sorgen. Dadurch gewinnen wir Arbeitsplätze und schaffen Wachstum in Zukunftsbranchen“, so Kempf. Die Pläne des Bundesrates gehen dagegen weiter als nach dem Urteil des EuGH erforderlich. Denn das Gericht hatte nur über die Besteuerung von Dividenden entschieden, der Bundesrat will jedoch zusätzlich die Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne streichen. Dies wäre für Venture-Capital-Geber, die als Vergütung für ihr risikoreiches Engagement auf einen vorteilhaften Verkauf ihrer Beteiligung angewiesen sind, besonders nachteilig.
Der BITKOM vertritt mehr als 1.700 Unternehmen, davon über 1.200 Direktmitglieder mit 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Nahezu alle Global Player sowie 800 Mittelständler und zahlreiche gründergeführte Unternehmen werden durch BITKOM repräsentiert. Hierzu zählen Anbieter von Software & IT-Services, Telekommunikations- und Internetdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien. Der BITKOM setzt sich insbesondere für eine Modernisierung des Bildungssystems, eine innovationsorientierte Wirtschaftspolitik und eine zukunftsfähige Netzpolitik ein.