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Als Selbstständiger in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?

Susanne Schödl, GULP
Susanne Schödl, GULP

Vor- und Nachteile der freiwilligen Beiträge

München. Lohnt es nach dem Schritt in die Selbstständigkeit, weiter in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen? Noch bis Ende März haben Freelancer Zeit sich zu überlegen, ob Sie für 2013 Beiträge zahlen möchten. Als freiwillig Versicherte bestimmen sie die Höhe der Beiträge selbst, mindestens müssen aber monatlich 85,05 Euro eingezahlt werden. Die Personalagentur und Projektbörse für externe IT- und Engineering-Spezialisten GULP hat gemeinsam mit dem Münchner Rentenberater Johann Walter die wichtigsten Vor- und Nachteile der gesetzlichen Altersvorsorge zusammengefasst.

Vorteile der freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige

Jeder, der nicht pflichtversichert ist, kann freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Ob sich das lohnt, ist immer eine individuelle Entscheidung. Sie hängt vor allem davon ab, welche Ansprüche der Selbstständige bereits erworben hat und welche er noch erwerben wird. Jeder hat seine individuelle Versicherungsgeschichte.

1. Altersrente

Ein Anspruch auf Altersrente hat nur, wer fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Stehen Selbstständige kurz davor, kann es sich lohnen, die fünf Jahre voll zu machen.

2. Anspruch auf Erwerbsminderungsleistungen

Mit Hilfe der freiwilligen Beiträge ist es außerdem möglich, sich den Erwerbsminderungsschutz aufrechtzuerhalten. Wer vor 1984 bereits fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat und wessen rentenrechtliche Zeit seitdem keine Lücken aufweist (Arbeitslosigkeit, Ausbildung, Mutterschutz etc. zählen zur rentenrechtlichen Zeit), dem ist es anzuraten, weiterhin in die Rentenversicherung einzuzahlen, um sich den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu sichern.

Zahlt der Selbstständige in so einem Fall nicht weiter ein, verfallen seine bisher erworbenen Ansprüche auf Erwerbsminderungsleistungen. Der Mindestbeitrag reicht, denn der Vorteil besteht unabhängig von der Beitragshöhe.

„Die 85.000 bei GULP eingetragenen IT-/Engineering-Selbstständigen sind im Schnitt 46 Jahre alt. Einige davon werden diese doch sehr restriktiven Vorgaben erfüllen und einen Anspruch auf Erwerbsminderungsleistungen haben“, so Susanne Schödl aus der GULP Unternehmenskommunikation.

3. Wartezeit für vorzeitige Altersrente

Außerdem sollten Sie checken: Wie viele Beitragsjahre fehlen noch, bis der Freelancer die Wartezeit für vorzeitige Altersrente erreicht hat? Eine Grenze sind derzeit 35 Jahre: Wer zum Beispiel 1955 geboren ist und 35 Versicherungsjahre voll hat, kann bereits mit 63 Jahren in Rente gehen. Wer feststellt, dass ihm dazu nur noch ein oder zwei Jahre fehlen, sollte freiwillig den Mindestbeitrag weiterzahlen.

„Im Durchschnitt waren die 2.107 Teilnehmer an der letzten GULP Stundensatz-Umfrage bereits seit zehn Jahren selbstständig. Insgesamt blicken sie auf 21 Jahre Berufserfahrung zurück – Freelancer also im Mittel elf Jahre Berufserfahrung, bevor sie sich selbstständig machen. Da kommen einige Beitragsjahre zusammen und es lohnt sich, eine genaue Rechnung über die Altersvorsorge aufzustellen“, ergänzt Schödl.

4. Anspruch auf Rehabilitationsleistungen

Besonders für privat Krankenversicherte wichtig: Ab 15 Beitragsjahren in der GRV stehen dem Versicherten Rehabilitationsleistungen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu. Das heißt, er kann zum Beispiel auf Kosten der Rentenversicherung auf Kur gehen. Wenn Selbstständige diese 15 Jahre noch nicht erreicht haben, ist es ebenfalls in der Regel sinnvoll, freiwillig den Mindestbeitrag weiter zu zahlen.

Nachteile der freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige

1. Krankenversicherung: Achtung bei der Familienversicherung

Dieser Nachteil betrifft meist Frauen: Bei 395 Euro pro Monat liegt 2014 die Grenze für die Familienversicherung (2013: 385 Euro). Liegt der Selbstständige mit seinen Renteneinkünften darunter, ist er kostenfrei familienversichert. Liegt er auch nur einen Cent darüber, muss er sich selbst krankenversichern – hierbei kommen in etwa Kosten von 160 bis 180 Euro im Monat zusammen. Rentenberater Johann Walter: „Wenn Sie mit Ihrer Altersrente ohnehin schon den 390 Euro nahe kommen, sollten Sie nicht weiter freiwillig Beiträge einzahlen, um nicht am Ende weniger Geld zur Verfügung zu haben.“

2. Einkommensteuer auf Altersrente: Progressive Steuersätze beachten

Die Einkommensteuer ist ein anderer Faktor, der die Rente mindern kann. Durch Einzahlen von Beiträgen erhöht sich die Rente, die Sie später bekommen. Diese Rentenzahlungen unterliegen ab einem gewissen Grundfreibetrag der Einkommensteuer. Welcher Anteil Ihrer Rente wie hoch besteuert wird, erfahren Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Auf jeden Fall gelten für Rentner die gleichen – progressiven – Sätze wie für Arbeitnehmer, das heißt: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Erhöht sich die Rente so „ungünstig“, dass dann ein anderer Steuersatz gilt, kann es sein, dass der Versicherte zwar viel mehr eingezahlt hat, am Ende aber sehr wenig davon rausbekommt – und dass sich stattdessen der Staat freut.

3. Erwerbsminderungsschutz nur für wenige

Die Voraussetzungen für den Erwerbsminderungsschutz sind sehr restriktiv. Noch strenger sind die Bedingungen für den Anspruch auf Berufsunfähigkeitszahlungen. Weist die rentenrechtliche Zeit eines Versicherten auch nur einen Monat Lücke auf oder ist er zu spät geboren, kann er sich den Anspruch nicht sichern.

4. Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung relativ niedrig

Zu erwarten, dass Selbstständige mit freiwilligen Beiträgen eine erhebliche Erhöhung der Regelaltersrente erreichen, ist in den meisten Fällen unrealistisch. Auf eine private Vorsorge wie eine private Rentenversicherung oder die Rürup- oder Basisrente sollten Freelancer also auf keinen Fall verzichten. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung bei etwa 1,5 bis 1,75 Prozent liegt – Unternehmer sollten das mit dem aktuellen Zinsniveau und anderen Anlageformen vergleichen.

Susanne Schödl von GULP ergänzt: „58 Prozent der Teilnehmer an der GULP Stundensatz-Umfrage gaben an, fürs Alter ausreichend finanziell vorgesorgt zu haben. Bei IT-/Engineering-Freelancern ist also nicht die Frage, ob sie vorsorgen, sondern wie. Dabei wollen sie in der Regel die Freiheit haben, ihre Vorsorgeform selbst zu wählen.“

Über GULP:

Die GULP Information Services GmbH ist ein führendes Projektportal sowie Personalagentur für die Rekrutierung von hoch qualifizierten externen IT- und Engineering-Spezialisten. 1996 als Internet-Jobbörse von zwei Studienfreunden gegründet, vermittelt GULP heute als klassische Personalagentur Spezialisten in Projekt- und Interim-Management-Positionen. Darüber hinaus bietet GULP ein umfassendes Online-Portal mit Informationen und Services zum Markt. Das Unternehmen verzeichnete Anfang Januar 2014 mehr als 3.500 Projektanbieter, 85.000 eingetragene IT-Experten, davon 14.500 mit Schwerpunkt Engineering, rund 5.000 Manager auf Zeit und über 1,3 Millionen abgewickelte Projektanfragen. GULP beschäftigt derzeit über 225 interne Mitarbeiter und unterhält neben der Zentrale in München Standorte in Frankfurt, Hamburg, Köln und Stuttgart sowie mit der GULP Schweiz AG einen Standort in Zürich. Ziel von GULP ist es, IT- bzw. Engineering-Expertise und Bedarf zusammenzubringen und gemeinsam mit seinen Kunden und Freelancern den IT- und Engineering-Projektmarkt zu gestalten. Mehr Informationen unter www.gulp.de

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